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Energie & Management > Gas - EU sagt Methan-Emissionen den Kampf an
Quelle: Shutterstock / MVelishchuk
Gas

EU sagt Methan-Emissionen den Kampf an

Eine neue Verordnung soll dafür sorgen, dass die EU ihre Klimaziele auch beim Methan-Ausstoß erreicht und die Luftqualität verbessert wird.
Die Unterhändler des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates verständigten sich in der Nacht zum 15. November darauf, den Methanausstoß insbesondere der Energiewirtschaft zu verringern. Betreiber von Öl- und Gasanlagen sollen regelmäßig nach größeren Methanlecks suchen und sie reparieren. Im Kohleabbau sollen die Methan-Emissionen gemessen und gemeldet werden. Das Lüften oder Abfackeln von Methan wird, unter bestimmten Umständen, verboten. Für die Importe von Öl, Gas und Kohle gelten ab 2027 Melde- und Überwachungspflichten. Die Verordnung gilt auch für Biomethan, das in das Gasversorgungsnetz eingespeist wird.

Die Betreiber von Öl- und Gasanlagen müssen zum Aufspüren von Methan-Lekagen ein Kontroll- und Reparaturprogramm entwickeln und den nationalen Behörden vorlegen. Es muss in den zwölf folgenden Monaten abgearbeitet werden. Der „risikobasierte Ansatz“ der Verordnung unterscheidet grundsätzlich zwischen größeren und kleineren Lecks und legt dafür Grenzwerte fest. Größere Lekagen müssen innerhalb von fünf Tagen, notfalls provisorisch, und definitiv spätestens nach 30 Tagen beseitigt werden.

Die Mitgliedsstaaten müssen die Methan-Emissionen von aktiven Kohleminen kontinuierlich messen und darüber an die Kommission berichten. Das gleiche gilt für alle Bergwerke, die in den letzten 70 Jahren aufgegeben und nicht geflutet wurden. Das Lüften von Anlagen, in denen mehr als 5 Tonnen Methan pro 1000 Tonnen Kohle freigesetzt werden, wird ab 2027 verboten, bei mehr als 3 Tonnen ab 2031. Methan aus aufgegebenen Kohleminen darf ab 2030 weder in die Atmosphäre abgegeben noch abgefackelt werden.

Nachweise und Inspektionen

Importeure müssen ab 2027 nachweisen, dass die eingeführte Ware − Kohle, Öl oder Gas − vergleichbaren Anforderungen genügt. Sie unterliegen dann den gleichen Berichts- und Nachweispflichten wie die Anbieter der in der EU geförderten Brennstoffe. In Brüssel verspricht man sich davon, dass die Methan-Emissionen auch in den Herkunftsländern der Importe, die 80 Prozent des europäischen Verbrauchs an fossilen Brennstoffen ausmachen, zurückgehen.

Die zuständigen Behörden müssen durch regelmäßige Inspektionen überprüfen, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen. Erstmalig müssen die Inspektionen spätestens 21 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung und danach alle drei Jahre erfolgen.

Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Pascal Canfin, begrüßte die Verständigung auf die „erste Methangesetzgebung“ der EU: “Methan war der blinde Fleck in unserer Klimastrategie – jetzt nicht mehr!“. Die Grüne Abgeordnete Jutta Paulus begrüßte, dass die EU „mit vollen Händen“ zur Klimakonferenz nach Doha komme: „Die EU hat ihre Zusage einer Methan-Verpflichtung erfüllt.“

Auch die Kommission begrüßte die Verständigung der gesetzgebenden Körperschaften. Methan sei nicht nur das zweitwichtigste Treibhausgas nach Kohlendioxid sondern auch ein gesundheitsschädlicher Luftschadstoff. Die Vereinbarung stärke die Position der EU in den bevorstehenden Verhandlungen über eine Begrenzung des globalen Methanausstoßes. Sie werden auf der bevorstehenden Klimakonferenz in Doha fortgesetzt.

Die Methan-Verordnung muss vom Ministerrat und vom Parlament noch endgültig beschlossen werden.

Mittwoch, 15.11.2023, 12:59 Uhr
Tom Weingärtner
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Gas
EU sagt Methan-Emissionen den Kampf an
Eine neue Verordnung soll dafür sorgen, dass die EU ihre Klimaziele auch beim Methan-Ausstoß erreicht und die Luftqualität verbessert wird.
Die Unterhändler des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates verständigten sich in der Nacht zum 15. November darauf, den Methanausstoß insbesondere der Energiewirtschaft zu verringern. Betreiber von Öl- und Gasanlagen sollen regelmäßig nach größeren Methanlecks suchen und sie reparieren. Im Kohleabbau sollen die Methan-Emissionen gemessen und gemeldet werden. Das Lüften oder Abfackeln von Methan wird, unter bestimmten Umständen, verboten. Für die Importe von Öl, Gas und Kohle gelten ab 2027 Melde- und Überwachungspflichten. Die Verordnung gilt auch für Biomethan, das in das Gasversorgungsnetz eingespeist wird.

Die Betreiber von Öl- und Gasanlagen müssen zum Aufspüren von Methan-Lekagen ein Kontroll- und Reparaturprogramm entwickeln und den nationalen Behörden vorlegen. Es muss in den zwölf folgenden Monaten abgearbeitet werden. Der „risikobasierte Ansatz“ der Verordnung unterscheidet grundsätzlich zwischen größeren und kleineren Lecks und legt dafür Grenzwerte fest. Größere Lekagen müssen innerhalb von fünf Tagen, notfalls provisorisch, und definitiv spätestens nach 30 Tagen beseitigt werden.

Die Mitgliedsstaaten müssen die Methan-Emissionen von aktiven Kohleminen kontinuierlich messen und darüber an die Kommission berichten. Das gleiche gilt für alle Bergwerke, die in den letzten 70 Jahren aufgegeben und nicht geflutet wurden. Das Lüften von Anlagen, in denen mehr als 5 Tonnen Methan pro 1000 Tonnen Kohle freigesetzt werden, wird ab 2027 verboten, bei mehr als 3 Tonnen ab 2031. Methan aus aufgegebenen Kohleminen darf ab 2030 weder in die Atmosphäre abgegeben noch abgefackelt werden.

Nachweise und Inspektionen

Importeure müssen ab 2027 nachweisen, dass die eingeführte Ware − Kohle, Öl oder Gas − vergleichbaren Anforderungen genügt. Sie unterliegen dann den gleichen Berichts- und Nachweispflichten wie die Anbieter der in der EU geförderten Brennstoffe. In Brüssel verspricht man sich davon, dass die Methan-Emissionen auch in den Herkunftsländern der Importe, die 80 Prozent des europäischen Verbrauchs an fossilen Brennstoffen ausmachen, zurückgehen.

Die zuständigen Behörden müssen durch regelmäßige Inspektionen überprüfen, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen. Erstmalig müssen die Inspektionen spätestens 21 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung und danach alle drei Jahre erfolgen.

Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Pascal Canfin, begrüßte die Verständigung auf die „erste Methangesetzgebung“ der EU: “Methan war der blinde Fleck in unserer Klimastrategie – jetzt nicht mehr!“. Die Grüne Abgeordnete Jutta Paulus begrüßte, dass die EU „mit vollen Händen“ zur Klimakonferenz nach Doha komme: „Die EU hat ihre Zusage einer Methan-Verpflichtung erfüllt.“

Auch die Kommission begrüßte die Verständigung der gesetzgebenden Körperschaften. Methan sei nicht nur das zweitwichtigste Treibhausgas nach Kohlendioxid sondern auch ein gesundheitsschädlicher Luftschadstoff. Die Vereinbarung stärke die Position der EU in den bevorstehenden Verhandlungen über eine Begrenzung des globalen Methanausstoßes. Sie werden auf der bevorstehenden Klimakonferenz in Doha fortgesetzt.

Die Methan-Verordnung muss vom Ministerrat und vom Parlament noch endgültig beschlossen werden.

Mittwoch, 15.11.2023, 12:59 Uhr
Tom Weingärtner

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