VDEW (eu-flash) – Am 24. Oktober hat die Europäische Kommission eine Empfehlung über die effiziente Finanzierung der Stilllegung kerntechnischer Anlagen und der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle verabschiedet.
In der rechtlich unverbindlichen Empfehlung betont die Kommission, dass das Subsidiaritätsprinzip voll berücksichtigt würde. Für die Sicherheit sei der Genehmigungsinhaber unter Kontrolle der einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden verantwortlich. Die Kommission empfiehlt aber unter anderem die Einrichtung einzelstaatlicher Stellen, die in ihren Entscheidungen von den Stillegungsfonds-Gebern unabhä
Dienstag, 21.11.2006, 09:19 Uhr
Redaktion
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