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Energie & Management > Politik - EU genehmigt 1,3 Milliarden Euro Beihilfe für Arcelor Mittal
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Politik

EU genehmigt 1,3 Milliarden Euro Beihilfe für Arcelor Mittal

Deutschland darf nach einer EU-Entscheidung den Stahlkonzern ArcelorMittal mit rund 1,3 Milliarden Euro bei der Dekarbonisierung unterstützten. 
Die EU-Kommission genehmigte am 23. Februar die staatlichen Beihilfen für die Stahlproduktion an den beiden Standorten Bremen und Eisenhüttenstadt. Die Hilfen werden teiltweise über den europäischen Wiederaufbau- und Resilienzfonds bereitgestellt, wie die Kommission mitteilte. Arcelor Mittal will einen Teil seiner Produktionsprozesse in Bremen und Eisenhüttenstadt dekarbonisieren. 

An den beiden Standorten betreibt das Unternehmen derzeit drei Kohlehochöfen und vier Sauerstoffaufblaskonverter zur Erzeugung von Rohstahl. Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt und dient der Finanzierung einer Direktreduktions-Anlage und dreier neuer elektrischer Lichtbogenöfen. Die neuen Anlagen ersetzen zwei der drei bestehenden Hochöfen und zwei der vier Sauerstoffaufblaskonverter. Die neue Direktreduktionsanlage wird zunächst mit Erdgas betrieben. Das Erdgas wird in den Stahlproduktionsprozessen anschließend schrittweise durch erneuerbaren Wasserstoff ersetzt.

Nach Angaben der Kommisson sollen die neuen Anlagen von ArcelorMittal 2026 in Betrieb gehen und anschließend jährlich etwa 3,8 Millionen Tonnen „grünen“ Rohstahl produzieren. Während der 60-jährigen Lebensdauer der kombinierten Anlage könnten voraussichtlich über 70 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Deutschland hatte das Vorhaben von Arcelor Mittal 2021 in einem offenen Verfahren die Teilnahme an einem wichtigen Projekt von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) für Wasserstofftechnologien ausgewählt. Diese Aufforderung führte zu den drei IPCEI, die am 15. Juli 2022 („Hy2Tech“), am 21. September 2022 („Hy2Use“) und am 15. Februar 2024 („Hy2Infra“) genehmigt wurden.

Freitag, 23.02.2024, 16:30 Uhr
Ali Ulucay / MBI
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EU genehmigt 1,3 Milliarden Euro Beihilfe für Arcelor Mittal
Deutschland darf nach einer EU-Entscheidung den Stahlkonzern ArcelorMittal mit rund 1,3 Milliarden Euro bei der Dekarbonisierung unterstützten. 
Die EU-Kommission genehmigte am 23. Februar die staatlichen Beihilfen für die Stahlproduktion an den beiden Standorten Bremen und Eisenhüttenstadt. Die Hilfen werden teiltweise über den europäischen Wiederaufbau- und Resilienzfonds bereitgestellt, wie die Kommission mitteilte. Arcelor Mittal will einen Teil seiner Produktionsprozesse in Bremen und Eisenhüttenstadt dekarbonisieren. 

An den beiden Standorten betreibt das Unternehmen derzeit drei Kohlehochöfen und vier Sauerstoffaufblaskonverter zur Erzeugung von Rohstahl. Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt und dient der Finanzierung einer Direktreduktions-Anlage und dreier neuer elektrischer Lichtbogenöfen. Die neuen Anlagen ersetzen zwei der drei bestehenden Hochöfen und zwei der vier Sauerstoffaufblaskonverter. Die neue Direktreduktionsanlage wird zunächst mit Erdgas betrieben. Das Erdgas wird in den Stahlproduktionsprozessen anschließend schrittweise durch erneuerbaren Wasserstoff ersetzt.

Nach Angaben der Kommisson sollen die neuen Anlagen von ArcelorMittal 2026 in Betrieb gehen und anschließend jährlich etwa 3,8 Millionen Tonnen „grünen“ Rohstahl produzieren. Während der 60-jährigen Lebensdauer der kombinierten Anlage könnten voraussichtlich über 70 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Deutschland hatte das Vorhaben von Arcelor Mittal 2021 in einem offenen Verfahren die Teilnahme an einem wichtigen Projekt von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) für Wasserstofftechnologien ausgewählt. Diese Aufforderung führte zu den drei IPCEI, die am 15. Juli 2022 („Hy2Tech“), am 21. September 2022 („Hy2Use“) und am 15. Februar 2024 („Hy2Infra“) genehmigt wurden.

Freitag, 23.02.2024, 16:30 Uhr
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