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Der Referentenentwurf zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sieht eine Anhebung der Förderung für eingespeisten KWK-Strom vor. Die bisherigen Zuschläge für KWK-Strom, der nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, entfallen bis auf wenige Ausnahmen.
Wie im Weißbuch der Bundesregierung angekündigt soll die Förderung von gasgefeuerten KWK-Anlagen, die Kohle-KWK-Anlagen ersetzen, erhöht werden. Im Rahmen des KWKG 2016 soll die KWK-Förderung um 0,6 Ct/kWh steigen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, der
Dienstag, 14.07.2015, 13:42 Uhr
Markus Gailfuss und Michael Pecka
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