Das Bundeskabinett hat am 28. Juli in Berlin den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) verabschiedet.
Der neue Rechtsrahmen für die Strom- und Gasversorgung, der die Elektrizitäts- und die Gasrichtlinie der EU in Deutschland zur Anwendung bringen soll, bedürfe noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Mit dem Gesetz sollen die 1 700 Strom- und Gasnetzbetreiber künftig einer staatlichen Aufsicht unterstellt werden. Die bisherige Regulie
Mittwoch, 28.07.2004, 16:26 Uhr
Peter Focht
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