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Die bisherige komplette Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzentgelten wird es nicht mehr geben. Das hat das Bundeskabinett im Rahmen der Veränderungen mehrerer energiewirtschaftlicher Verordnungen am 31. Juli beschlossen.
Die Regelung des § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung wird nun so geändert, dass die 2011 eingeführte Komplettbefreiung wieder abgeschafft und für energieintensive Industriebe ein reduziertes Netzentgelt wieder eingeführt wird.Die Bundesregierung hat die Neuregelung zu den Vergünstigungen bei den Netzentgelten im Rahmen einer „Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem
Mittwoch, 31.07.2013, 15:07 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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