Quelle: Fotolia / ty
Mit EnBW senkt ein weiterer Energieversorger seine Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für Gas und Wärmestrom.
Als Gründe für die Preissenkung gibt die Energie Baden-Württemberg (EnBW) die gesunkenen Beschaffungskosten sowie Umlagen und Netzentgelte an. Bei Gas will der Karlsruher Energieversorger den Preis in der Grundversorgung vom 1.
Januar an im Schnitt um 4,5
Prozent senken. Beim Wärmestrom für Wärmepumpenanwendungen solle der Preis um 4,6
Prozent und für Elektrospeicherheizungen bei getrennter Messung um 5,9
Prozent zurückgehen. Bei beiden Tarifen gehe es gleichfalls um die Grundversorgung. Die monatlichen Grundpreise bleiben in allen Tarifen unverändert.
Zu den Preisänderungen im Einzelnen:Nach Angaben von EnBW kostet eine Kilowattstunde
Gas ab dem 1. Januar 12,9
Cent und damit 63
Cent weniger als im Vergleich zu den aktuellen Preisen. Für einen Musterhaushalt mit einem jährlichen
Gasverbrauch von 20.000
kWh bedeute dies eine Entlastung von rund 126
Euro im Jahr. Bei dem angegebenen Preis berücksichtigt EnBW noch den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7
Prozent.
Trotz gestiegener Netzentgelte will die EnBW auch die
Wärmestrompreise für einen Großteil der Kunden zum 1.
Januar senken. Sie begründet diese Senkung mit einer vorausschauenden Beschaffung. Bei einem Musterjahresverbrauch von 6.500
kWh sollen vom kommenden Jahr an im Schnitt 98
Euro weniger als derzeit zahlen. Der Preis je kWh beträgt den Angaben zufolge 29,39
Cent. Das entspreche einer Reduzierung um 1,51
Cent/kWh.
Für Haushalte mit
Elektrospeicherheizung und getrennter Messung mit einem Jahresverbrauch von 5.200
kWh bedeutet die Preisänderung eine jährliche Ersparnis von etwa 95
Euro. Sowohl im Hochtarif (HT) als auch im Niedertarif (NT) sollen die Kilowattstundenpreise um 1,83
Cent zurückgehen. Die Kilowattstunde kostet dann 30,26
Cent (HT) beziehungsweise 26,16
Cent (NT). Die Wärmestrompreise der EnBW für Haushalte mit Elektrospeicherheizung bei gemeinsamer Messung bleiben unverändert.
Zur Erklärung: Bei einer „getrennten Messung“ werden die Verbräuche für den Haushaltsstrom und den Wärmestrom mit zwei getrennten Zählern erfasst. Bei einer „gemeinsamen Messung“ geschieht die Messung über einen Zweitarifzähler mit zwei Zählwerken.
Donnerstag, 2.11.2023, 15:37 Uhr
© 2024 Energie & Management GmbH