Die Schweizer Wettbewerbskommission WEKO hat entschieden, dass die Entreprises Electriques Fribourgeoises (EEF) der Watt Suisse die Durchleitung von Strom gewähren muss.
Watt Suisse hatte im Sommer 1999 mit dem Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) einen Stromliefervertrag für 26 Standorte in der ganzen Schweiz abgeschlossen. Verschiedene Netzeigentümer verweigerten jedoch den Transit des Watt-Stroms. Daraufhin erstattete Watt Suisse Anzeige bei der WEKO, unter anderem gegen die EEF. Die WEKO begründet ihre Entscheidung zugunsten der Watt Suisse damit, dass die EEF ih
Montag, 26.03.2001, 12:26 Uhr
Angelika Riedel
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