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Deutsche Öl- und Gasinfrastrukturbetreiber kommen der Berichtspflicht über ihre Methan-Emissionen unzureichend nach, so der Umweltverband DUH. Dabei ist das gesetzlich vorgeschrieben.
Die Umsetzung der Berichtspflichten für Methanemissionen in Deutschland weist erhebliche Lücken auf. Das zeigt eine Auswertung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für die Berichtsjahre 2024 und 2025 unter rund 800 Betreibern von Öl- und Gasinfrastruktur.
Grundlage ist die EU-Methanverordnung, die Betreiber von Gasnetzen, Gasspeichern, LNG-Terminals sowie Förderanlagen verpflichtet, ihre Methanemissionen zu erfassen und offenzulegen. Für das Berichtsjahr 2024 haben nach Angabe der DUH etwa 67 Prozent der Unternehmen entsprechende Daten eingereicht. Rund ein Drittel der Berichte fehlt, wie dem Bericht zu entnehmen ist vollständig. Für 2025 steigt die Quote nur leicht auf etwa 71 Prozent, womit weiterhin mehr als ein Viertel der Berichte ausbleibt.
Besonders deutlich werden die Defizite bei der Qualität der Daten. „Nur 7 Unternehmen dokumentieren, tatsächlich an der eigenen Infrastruktur gemessen zu haben.“ Das waren sechs Fernnetzbetreiber und ein Speicherbetreiber. Gleichzeitig geben rund 50 Prozent der Betreiber an, überhaupt keine Messungen durchgeführt zu haben, während etwa 19 Prozent Messungen lediglich behaupten.
Auch zwischen den einzelnen Betreibergruppen gibt es erhebliche Unterschiede. Bei den über 700 Gasnetzbetreibern liegt die Einreichungsquote bei etwa 68 Prozent für 2024 und 74 Prozent für 2025. Dagegen fällt die Bilanz bei LNG-Terminals deutlich schlechter aus: Für 2025 wurde kein einziger Bericht eingereicht. Damit fehlt an zentralen Importpunkten der Gasversorgung jede Transparenz über Methanemissionen.
Neben fehlenden Berichten kritisiert die DUH strukturelle Mängel in den eingereichten Daten. Häufig fehlen Angaben zu Standorten, Emissionsfaktoren oder Berechnungsmethoden. Ohne diese Informationen sind die Daten weder überprüfbar noch zwischen den Betreibern vergleichbar.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, bewertet die Ergebnisse deutlich: „Unsere Auswertung zeigt eine Arbeitsverweigerung großer Teile der berichtspflichtigen Unternehmen.“ Zugleich verweist die Organisation darauf, dass die Anforderungen grundsätzlich umsetzbar sind.
In einzelnen Fällen, etwa bei kleineren Stadtwerken oder ausgewählten Netzbetreibern, werden die Vorgaben bereits erfüllt. Diese Beispiele zeigen, dass die Defizite weniger auf technische Hürden als auf mangelnde Umsetzung zurückzuführen sind.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Rolle der Behörden. In 10 von 16 Bundesländern ist bislang keine zuständige Stelle benannt worden. Zudem fehlt ein klarer Sanktionsrahmen. „Dass die Betreiber damit durchkommen, liegt an fehlenden Sanktionen und fehlender behördlicher Kontrolle“, so Müller-Kraenner.
Die DUH hat nach eigenen Angaben Betreiber und Behörden informiert und prüft rechtliche Schritte. Ziel sei es, die Einhaltung der Berichtspflichten durchzusetzen und die Transparenz über Methanemissionen zu erhöhen.
Der Bericht „
Methanverordnung: Emissionsberichte für Deutschland. Auswertung der Berichtsjahre 2024 und 2025“ ist auf der Internetseite der DUH zu finden.
Dienstag, 5.05.2026, 16:41 Uhr
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