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Energie & Management > Wasserstoff - Die EU eröffnet das Wasserstoffzeitalter
Quelle: Shutterstock / r.classen
Wasserstoff

Die EU eröffnet das Wasserstoffzeitalter

Grüner Wasserstoff und andere „kohlenstoffarme“ Gase sollen Erdgas ersetzen. Darauf haben sich Ministerrat und Parlament verständigt. Erlaubt wird auch die horizontale Integration.
 
Die EU-Kommission hatte das Gaspaket bereits Ende 2021 vorgelegt, „um die Integration erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase in das bestehende Gasnetz zu erleichtern“. Es ist Teil des Klimapaktes (Green Deal), mit dem die EU ihre Klimaziele erreichen will. Das Gaspaket soll sicherstellen, dass solche Gase Zugang zum Großhandel mit Gas haben. Ministerrat und Parlament verständigten sich nun zunächst nur auf die Gasrichtlinie, über die Gas-Verordnung muss weiter verhandelt werden.

Gaskunden sollen demnach die gleichen Rechte haben wie auf dem Elektrizitätsmarkt und sie sollen ebenso vor Energiearmut geschützt sein. Ihr Zugang zu kohlenstoffarmen Gasen soll gesichert und durch bessere Informationen erleichtert werden.

Die Integration von Wasserstoff in den Gasmarkt soll durch einheitliche Anforderungen erleichtert werden: an die Qualität, durch eine Beimischung von Wasserstoff bis zu 5 Prozent sowie einen geregelten Zugang zu Infrastruktur wie Leitungen, Speichern und LNG-Terminals. Lieferverträge für fossiles Erdgas dürfen nur noch bis 2049 abgeschlossen werden. Die Erdgas-Infrastruktur soll bis dahin, soweit das geht, fit gemacht werden für − möglichst grünen − Wasserstoff.

Die Entwicklung einer europäischen Wasserstoffwirtschaft soll durch den Abbau von Handelshemmnissen vor allem an den nationalen Grenzen unterstützt werden. Wettbewerb sei eine Grundvoraussetzung für eine industrielle Produktion und den industriellen Einsatz von Wasserstoff.

Das Gaspaket zielt darauf ab, die Planung der Strom-, Gas-, und Wasserstoffnetze besser aufeinander abzustimmen. Das soll die Kosten für die Infrastruktur senken und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie den Datenaustausch intensivieren. Entwicklungspläne für den Ausbau der Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze müssen auf der Grundlage des Prinzips „Effizienz zuerst“ erfolgen, die Integration dieser Netze zum Ziel haben und den Einsatz von Wasserstoff dort ermöglichen, wo er am dringendsten gebraucht wird.

Energieversorger dürfen Wasserstoffsparte betreiben

In den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat ging es vor allem darum, ob und in welcher Form sich die Unternehmen der fossilen Gaswirtschaft am Aufbau der Wasserstoffwirtschaft beteiligen sollen oder dürfen. Man war sich einig, dass der Betrieb der Übertragungsnetze (TSO) auch in der Wasserstoffwirtschaft grundsätzlich von dem der Verteilnetze (DSO) getrennt erfolgen soll. Eine vertikale Integration innerhalb einer Unternehmensgruppe ist möglich, muss aber mit rechtlich unabhängigen Unternehmenseinheiten erfolgen.

Umstritten war vor allem die „horizontale Integration“. Damit ist der Betrieb einer Wasserstoffsparte durch ein traditionelles Energieunternehmen gemeint. Auch das soll grundsätzlich möglich sein, die Mitgliedsstaaten können das Modell aber nach sieben Jahren überprüfen und dann eine zumindest rechtliche Entflechtung verlangen. In diesem Fall müsste der Energieversorger sein Wasserstoffgeschäft in eine eigene Tochtergesellschaft ausgliedern. Die Tochter könnte zwar im Konzernverbund bleiben, der Konzern könnte sein Wasserstoffgeschäft aber nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Bereichen quersubventionieren – oder umgekehrt. Ausgenommen von den Regeln der horizontalen und vertikalen Integration sind Versorger mit weniger als 100.000 Kunden.

Ausbau der Verbraucherrechte

Rat und Parlament verständigten sich auch auf einen Ausbau der Verbraucherrechte auf dem Gasmarkt. So müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Gaskunden ihren Lieferanten leicht und diskriminierungsfrei wechseln können. Sozial schwache Haushalte können durch die nationalen Gesetzgeber vor Liefersperren geschützt werden.

Besondere Rechte genießen Verbraucher, wenn die Versorgung von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird. Es müsse sichergestellt sein, dass niemand unversorgt bleibe, wenn Teile des Erdgasnetzes stillgelegt oder auf Wasserstoff umgestellt werden. So müssen die Verbraucher darüber rechtzeitig informiert und die Bedürfnisse sozial schwacher Kunden berücksichtigt werden.

Eine Verständigung über die Gasmarkt-Verordnung scheiterte zunächst an einer Verständigung über die Organisation der Wasserstoffunternehmen. Die Mitgliedsstaaten unterstützen den Vorschlag der Kommission, für die Übertragungsnetzbetreiber einen Verband zu etablieren, der auch Aufgaben der technischen Standardisierung und Regulierung übernimmt. Solche Verbände gibt es bereits für die Elektrizitätswirtschaft: Entso-E und die Gaswirtschaft: Entso-G. Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, die Wasserstoff-Übertragungsnetzbetreiber in Entso-G zu integrieren. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Expertise der Gaswirtschaft beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft genutzt wird.

Positive Reaktionen

Der Berichterstatter des Parlamentes, der deutsche Abgeordnete Jens Geier(SPD) begrüßte die Verständigung über die Richtlinie. Die Entflechtungsvorschriften („unbundling“) seien mit denen in der Gas- und Strombranche vergleichbar: „Damit kann die Industrie aus den fossilen Brennstoffen aussteigen, Europa bleibt wettbewerbsfähig und wir sichern Jobs in einer nachhaltigen Wirtschaft.“

Der industriepolitische Sprecher der Union, Christian Ehler, sieht in der Gasrichtlinie einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der europäischen Klimagesetze. Gleichzeitig bedauert Ehler eine „Zerstückelung des Energiebinnenmarktes“, der die Investitionssicherheit gefährde. Die angekündigte Ãœberprüfung der Investitionen in Wasserstoffaktivitäten nach sieben Jahren werde Investitionsentscheidungen verzögern und erhöhe die Wahrscheinlichkeit politischer Eingriffe in den Markt durch die Mitgliedsstaaten. Das zerstöre die langfristige Perspektive der Netzbetreiber und der energieintensiven Industrie. Das Ergebnis werde kein einheitlicher Binnenmarkt für Energie sein, sondern ein „Flickenteppich aus unterschiedlichen Regulierungen im Gas- und Wasserstoffsektor“.

Der BDEW begrüßte die Einigung auf die Gasmarktrichtlinie. BDEW-Chefin Kerstin Andreae spricht von einem „guten Kompromiss hinsichtlich der horizontalen Entflechtung“ zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen. Dadurch könnten Synergien genutzt und Investitionen erleichtert werden. Auch die integrierte Netzplanung sei der richtige Weg. Gleichzeitig mahnte sie eine schnelle Verständigung auch auf die Gasmarkt-Verordnung an.

Dienstag, 28.11.2023, 17:42 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Wasserstoff - Die EU eröffnet das Wasserstoffzeitalter
Quelle: Shutterstock / r.classen
Wasserstoff
Die EU eröffnet das Wasserstoffzeitalter
Grüner Wasserstoff und andere „kohlenstoffarme“ Gase sollen Erdgas ersetzen. Darauf haben sich Ministerrat und Parlament verständigt. Erlaubt wird auch die horizontale Integration.
 
Die EU-Kommission hatte das Gaspaket bereits Ende 2021 vorgelegt, „um die Integration erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase in das bestehende Gasnetz zu erleichtern“. Es ist Teil des Klimapaktes (Green Deal), mit dem die EU ihre Klimaziele erreichen will. Das Gaspaket soll sicherstellen, dass solche Gase Zugang zum Großhandel mit Gas haben. Ministerrat und Parlament verständigten sich nun zunächst nur auf die Gasrichtlinie, über die Gas-Verordnung muss weiter verhandelt werden.

Gaskunden sollen demnach die gleichen Rechte haben wie auf dem Elektrizitätsmarkt und sie sollen ebenso vor Energiearmut geschützt sein. Ihr Zugang zu kohlenstoffarmen Gasen soll gesichert und durch bessere Informationen erleichtert werden.

Die Integration von Wasserstoff in den Gasmarkt soll durch einheitliche Anforderungen erleichtert werden: an die Qualität, durch eine Beimischung von Wasserstoff bis zu 5 Prozent sowie einen geregelten Zugang zu Infrastruktur wie Leitungen, Speichern und LNG-Terminals. Lieferverträge für fossiles Erdgas dürfen nur noch bis 2049 abgeschlossen werden. Die Erdgas-Infrastruktur soll bis dahin, soweit das geht, fit gemacht werden für − möglichst grünen − Wasserstoff.

Die Entwicklung einer europäischen Wasserstoffwirtschaft soll durch den Abbau von Handelshemmnissen vor allem an den nationalen Grenzen unterstützt werden. Wettbewerb sei eine Grundvoraussetzung für eine industrielle Produktion und den industriellen Einsatz von Wasserstoff.

Das Gaspaket zielt darauf ab, die Planung der Strom-, Gas-, und Wasserstoffnetze besser aufeinander abzustimmen. Das soll die Kosten für die Infrastruktur senken und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie den Datenaustausch intensivieren. Entwicklungspläne für den Ausbau der Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze müssen auf der Grundlage des Prinzips „Effizienz zuerst“ erfolgen, die Integration dieser Netze zum Ziel haben und den Einsatz von Wasserstoff dort ermöglichen, wo er am dringendsten gebraucht wird.

Energieversorger dürfen Wasserstoffsparte betreiben

In den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat ging es vor allem darum, ob und in welcher Form sich die Unternehmen der fossilen Gaswirtschaft am Aufbau der Wasserstoffwirtschaft beteiligen sollen oder dürfen. Man war sich einig, dass der Betrieb der Übertragungsnetze (TSO) auch in der Wasserstoffwirtschaft grundsätzlich von dem der Verteilnetze (DSO) getrennt erfolgen soll. Eine vertikale Integration innerhalb einer Unternehmensgruppe ist möglich, muss aber mit rechtlich unabhängigen Unternehmenseinheiten erfolgen.

Umstritten war vor allem die „horizontale Integration“. Damit ist der Betrieb einer Wasserstoffsparte durch ein traditionelles Energieunternehmen gemeint. Auch das soll grundsätzlich möglich sein, die Mitgliedsstaaten können das Modell aber nach sieben Jahren überprüfen und dann eine zumindest rechtliche Entflechtung verlangen. In diesem Fall müsste der Energieversorger sein Wasserstoffgeschäft in eine eigene Tochtergesellschaft ausgliedern. Die Tochter könnte zwar im Konzernverbund bleiben, der Konzern könnte sein Wasserstoffgeschäft aber nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Bereichen quersubventionieren – oder umgekehrt. Ausgenommen von den Regeln der horizontalen und vertikalen Integration sind Versorger mit weniger als 100.000 Kunden.

Ausbau der Verbraucherrechte

Rat und Parlament verständigten sich auch auf einen Ausbau der Verbraucherrechte auf dem Gasmarkt. So müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Gaskunden ihren Lieferanten leicht und diskriminierungsfrei wechseln können. Sozial schwache Haushalte können durch die nationalen Gesetzgeber vor Liefersperren geschützt werden.

Besondere Rechte genießen Verbraucher, wenn die Versorgung von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird. Es müsse sichergestellt sein, dass niemand unversorgt bleibe, wenn Teile des Erdgasnetzes stillgelegt oder auf Wasserstoff umgestellt werden. So müssen die Verbraucher darüber rechtzeitig informiert und die Bedürfnisse sozial schwacher Kunden berücksichtigt werden.

Eine Verständigung über die Gasmarkt-Verordnung scheiterte zunächst an einer Verständigung über die Organisation der Wasserstoffunternehmen. Die Mitgliedsstaaten unterstützen den Vorschlag der Kommission, für die Übertragungsnetzbetreiber einen Verband zu etablieren, der auch Aufgaben der technischen Standardisierung und Regulierung übernimmt. Solche Verbände gibt es bereits für die Elektrizitätswirtschaft: Entso-E und die Gaswirtschaft: Entso-G. Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, die Wasserstoff-Übertragungsnetzbetreiber in Entso-G zu integrieren. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Expertise der Gaswirtschaft beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft genutzt wird.

Positive Reaktionen

Der Berichterstatter des Parlamentes, der deutsche Abgeordnete Jens Geier(SPD) begrüßte die Verständigung über die Richtlinie. Die Entflechtungsvorschriften („unbundling“) seien mit denen in der Gas- und Strombranche vergleichbar: „Damit kann die Industrie aus den fossilen Brennstoffen aussteigen, Europa bleibt wettbewerbsfähig und wir sichern Jobs in einer nachhaltigen Wirtschaft.“

Der industriepolitische Sprecher der Union, Christian Ehler, sieht in der Gasrichtlinie einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der europäischen Klimagesetze. Gleichzeitig bedauert Ehler eine „Zerstückelung des Energiebinnenmarktes“, der die Investitionssicherheit gefährde. Die angekündigte Ãœberprüfung der Investitionen in Wasserstoffaktivitäten nach sieben Jahren werde Investitionsentscheidungen verzögern und erhöhe die Wahrscheinlichkeit politischer Eingriffe in den Markt durch die Mitgliedsstaaten. Das zerstöre die langfristige Perspektive der Netzbetreiber und der energieintensiven Industrie. Das Ergebnis werde kein einheitlicher Binnenmarkt für Energie sein, sondern ein „Flickenteppich aus unterschiedlichen Regulierungen im Gas- und Wasserstoffsektor“.

Der BDEW begrüßte die Einigung auf die Gasmarktrichtlinie. BDEW-Chefin Kerstin Andreae spricht von einem „guten Kompromiss hinsichtlich der horizontalen Entflechtung“ zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen. Dadurch könnten Synergien genutzt und Investitionen erleichtert werden. Auch die integrierte Netzplanung sei der richtige Weg. Gleichzeitig mahnte sie eine schnelle Verständigung auch auf die Gasmarkt-Verordnung an.

Dienstag, 28.11.2023, 17:42 Uhr
Tom Weingärtner

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