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Energie & Management > Recht - DEW 21 will Schadenersatz von Heike Heim
Firmengebäude der DEW 21 mit Sitz in Dortmund. Quelle: DEW 21
Recht

DEW 21 will Schadenersatz von Heike Heim

Auf die Ex-Chefin der Dortmunder Stadtwerke kommt wegen der Vorfälle bei der Energiebeschaffung eine Schadenersatzklage zu. Heike Heim wiederum klagt auf Zahlung von 1,6 Millionen Euro.
Zum juristischen Nachspiel nach der fristlosen Entlassung von Heike Heim bei der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21) kommt ein weiteres Verfahren hinzu. „Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW 21) haben im November 2025 beschlossen, Schadensersatzansprüche gegen die frühere Vorsitzende der DEW-21-Geschäftsführung, Heike Heim, geltend zu machen“, teilt ein Sprecher der Stadtverwaltung mit. Um wie viel Geld es dabei geht, ist nicht zu erfahren: „Aufgrund laufender Verfahren können sowohl die Stadt Dortmund als auch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21) und DEW 21 keine Angaben zur Höhe des entstandenen Schadens und zu anderen Details machen“, so der Sprecher auf Anfrage der Redaktion.

Die Schadenersatzklage stützt sich auf ein Gutachten, das der Aufsichtsrat im Juli 2024 in Auftrag gegeben hatte. Es beleuchtet „die Vorfälle bei der Energiebeschaffung bei DEW 21“. In dem Gutachten des Dortmunder Rechtsanwalts Prof. Lutz Aderhold seien der von der Beratungsgesellschaft PwC zuvor geprüfte Sachverhalt „juristisch aufgearbeitet und konkrete Handlungsempfehlungen für den Aufsichtsrat ausgesprochen“ worden, heißt es im kürzlich veröffentlichten Geschäftsbericht für das Jahr 2025.

Laufende Verfahren

Wann die Klage gegen Heim eingereicht wird, lassen Stadt und Stadtwerke mit Hinweis auf die laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht durchblicken. Derzeit gibt es am Landgericht Dortmund zwei Verfahren, die die ehemalige Vorstandsvorsitzende angestrengt hat.

Heim fechtet zum einen die fristlose Kündigung an (Az.: 19 O 18/24). Sie hat Feststellungsanträge gegen die DSW 21 AG, die DSW Holding GmbH und die DSW 21 Beteiligungsgesellschaft mbH gestellt, wie eine Gerichtssprecherin erklärt. Heim will feststellen lassen, dass die Kündigung jeweils unwirksam ist und kein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Für Schäden infolge der Kündigung verlangt Heim Schadensersatz. Die Forderung beträgt 1.320.760 Euro, so die Sprecherin des Landgerichts.
 
 
Hintergrund: Heim war im Juni 2023 zur Vorstandsvorsitzenden der DSW 21 berufen und 13 Monate später entlassen worden. Vorstands- oder Geschäftsführerverträge sind üblicherweise auf fünf Jahre ausgelegt. Laut Kommunalwirtschaftsbericht 2024/2025 der Stadt Dortmund erhielt sie zuletzt eine Gesamtvergütung in Höhe von 384.000 Euro.

Im Mai vergangenen Jahres fand in dem Fall eine erste Gerichtsverhandlung statt. Seither ist viel Papier bei Gericht eingegangen. Die Akte, so die Gerichtssprecherin, umfasst inzwischen 2.500 Blatt. Die Unterlagen würden noch ausgewertet.

Zum Zweiten hat Heim einen sogenannten Urkundenprozess in die Wege geleitet. In diesem vereinfachten Zivilverfahren macht sie gegenüber der Stadtwerke AG eine Forderung in Höhe von 273.680 Euro geltend (Az.: 16 O 4/25). Es geht um die entgangene Grundvergütung aus dem Vorstandsvertragsverhältnis für den Zeitraum von Juli 2024 bis Januar 2025. Das Gericht hat in diesem Fall einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 8. Oktober dieses Jahres festgesetzt.

Entlastung für Co-Geschäftsführer

Heim wird vorgeworfen, als Chefin der DEW 21 während der Energiekrise ungünstige langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen und sich dabei nicht an die Risikoleitplanken aus dem Risikohandbuch gehalten zu haben. Der Aufsichtsrat soll etwa nicht über die Überschreitung von Stopp-Loss-Limits informiert worden sein.

Nach Unterlagen, die E&M zugespielt wurden, erhielt die Gesamtgeschäftsführung der DEW 21 im Jahr 2022 im Wochenabstand per E-Mail einen Risikobericht vom Controlling. Bereits in den E-Mail-Anschreiben wies das Controlling auf Limitverletzungen hin. Am 5. August 2022 wies der Prokurist Werner Zurnieden die Geschäftsführung darauf hin, dass Limitverletzungen „keine Ad-hoc-Berichtspflicht an den Aufsichtsrat auslösen“. Und er schrieb: „Im Rahmen der bevorstehenden, regulären Sitzung im September sollten wir den AR über die Limitauslastungen informieren.“ Das sei zumindest einmal pro Jahr verpflichtend zu tun.

Die E-Mails gingen an Heim, den technischen Geschäftsführer Peter Flosbach und den Arbeitsdirektor Matthias Klein-Lassek. Der DEW-21-Aufsichtsrat erteilte Flosbach und Klein-Lassek in seiner Sitzung im November 2025 für die Jahre 2023 und 2024 Entlastung.

Offen ist in Dortmund auch die rechtliche Aufarbeitung der Vorfälle bei Stadtenergie (wir berichteten). „Die bei der 2024 begonnenen umfassenden Analyse aufgetretenen Anhaltspunkte für Rechtsverstöße haben sich im Laufe des Jahres gefestigt und die Staatsanwaltschaft Dortmund hat von DEW 21 eine umfassende Sachverhaltsdarstellung sowie eine strafrechtliche Schadensbegutachtung erhalten“, heißt es im Geschäftsbericht. Von der Staatsanwaltschaft Dortmund ist zu hören, dass die Ermittlungen noch laufen. (mf)

Mittwoch, 5.08.2026, 15:18 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Recht - DEW 21 will Schadenersatz von Heike Heim
Firmengebäude der DEW 21 mit Sitz in Dortmund. Quelle: DEW 21
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DEW 21 will Schadenersatz von Heike Heim
Auf die Ex-Chefin der Dortmunder Stadtwerke kommt wegen der Vorfälle bei der Energiebeschaffung eine Schadenersatzklage zu. Heike Heim wiederum klagt auf Zahlung von 1,6 Millionen Euro.
Zum juristischen Nachspiel nach der fristlosen Entlassung von Heike Heim bei der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21) kommt ein weiteres Verfahren hinzu. „Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW 21) haben im November 2025 beschlossen, Schadensersatzansprüche gegen die frühere Vorsitzende der DEW-21-Geschäftsführung, Heike Heim, geltend zu machen“, teilt ein Sprecher der Stadtverwaltung mit. Um wie viel Geld es dabei geht, ist nicht zu erfahren: „Aufgrund laufender Verfahren können sowohl die Stadt Dortmund als auch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21) und DEW 21 keine Angaben zur Höhe des entstandenen Schadens und zu anderen Details machen“, so der Sprecher auf Anfrage der Redaktion.

Die Schadenersatzklage stützt sich auf ein Gutachten, das der Aufsichtsrat im Juli 2024 in Auftrag gegeben hatte. Es beleuchtet „die Vorfälle bei der Energiebeschaffung bei DEW 21“. In dem Gutachten des Dortmunder Rechtsanwalts Prof. Lutz Aderhold seien der von der Beratungsgesellschaft PwC zuvor geprüfte Sachverhalt „juristisch aufgearbeitet und konkrete Handlungsempfehlungen für den Aufsichtsrat ausgesprochen“ worden, heißt es im kürzlich veröffentlichten Geschäftsbericht für das Jahr 2025.

Laufende Verfahren

Wann die Klage gegen Heim eingereicht wird, lassen Stadt und Stadtwerke mit Hinweis auf die laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht durchblicken. Derzeit gibt es am Landgericht Dortmund zwei Verfahren, die die ehemalige Vorstandsvorsitzende angestrengt hat.

Heim fechtet zum einen die fristlose Kündigung an (Az.: 19 O 18/24). Sie hat Feststellungsanträge gegen die DSW 21 AG, die DSW Holding GmbH und die DSW 21 Beteiligungsgesellschaft mbH gestellt, wie eine Gerichtssprecherin erklärt. Heim will feststellen lassen, dass die Kündigung jeweils unwirksam ist und kein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Für Schäden infolge der Kündigung verlangt Heim Schadensersatz. Die Forderung beträgt 1.320.760 Euro, so die Sprecherin des Landgerichts.
 
 
Hintergrund: Heim war im Juni 2023 zur Vorstandsvorsitzenden der DSW 21 berufen und 13 Monate später entlassen worden. Vorstands- oder Geschäftsführerverträge sind üblicherweise auf fünf Jahre ausgelegt. Laut Kommunalwirtschaftsbericht 2024/2025 der Stadt Dortmund erhielt sie zuletzt eine Gesamtvergütung in Höhe von 384.000 Euro.

Im Mai vergangenen Jahres fand in dem Fall eine erste Gerichtsverhandlung statt. Seither ist viel Papier bei Gericht eingegangen. Die Akte, so die Gerichtssprecherin, umfasst inzwischen 2.500 Blatt. Die Unterlagen würden noch ausgewertet.

Zum Zweiten hat Heim einen sogenannten Urkundenprozess in die Wege geleitet. In diesem vereinfachten Zivilverfahren macht sie gegenüber der Stadtwerke AG eine Forderung in Höhe von 273.680 Euro geltend (Az.: 16 O 4/25). Es geht um die entgangene Grundvergütung aus dem Vorstandsvertragsverhältnis für den Zeitraum von Juli 2024 bis Januar 2025. Das Gericht hat in diesem Fall einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 8. Oktober dieses Jahres festgesetzt.

Entlastung für Co-Geschäftsführer

Heim wird vorgeworfen, als Chefin der DEW 21 während der Energiekrise ungünstige langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen und sich dabei nicht an die Risikoleitplanken aus dem Risikohandbuch gehalten zu haben. Der Aufsichtsrat soll etwa nicht über die Überschreitung von Stopp-Loss-Limits informiert worden sein.

Nach Unterlagen, die E&M zugespielt wurden, erhielt die Gesamtgeschäftsführung der DEW 21 im Jahr 2022 im Wochenabstand per E-Mail einen Risikobericht vom Controlling. Bereits in den E-Mail-Anschreiben wies das Controlling auf Limitverletzungen hin. Am 5. August 2022 wies der Prokurist Werner Zurnieden die Geschäftsführung darauf hin, dass Limitverletzungen „keine Ad-hoc-Berichtspflicht an den Aufsichtsrat auslösen“. Und er schrieb: „Im Rahmen der bevorstehenden, regulären Sitzung im September sollten wir den AR über die Limitauslastungen informieren.“ Das sei zumindest einmal pro Jahr verpflichtend zu tun.

Die E-Mails gingen an Heim, den technischen Geschäftsführer Peter Flosbach und den Arbeitsdirektor Matthias Klein-Lassek. Der DEW-21-Aufsichtsrat erteilte Flosbach und Klein-Lassek in seiner Sitzung im November 2025 für die Jahre 2023 und 2024 Entlastung.

Offen ist in Dortmund auch die rechtliche Aufarbeitung der Vorfälle bei Stadtenergie (wir berichteten). „Die bei der 2024 begonnenen umfassenden Analyse aufgetretenen Anhaltspunkte für Rechtsverstöße haben sich im Laufe des Jahres gefestigt und die Staatsanwaltschaft Dortmund hat von DEW 21 eine umfassende Sachverhaltsdarstellung sowie eine strafrechtliche Schadensbegutachtung erhalten“, heißt es im Geschäftsbericht. Von der Staatsanwaltschaft Dortmund ist zu hören, dass die Ermittlungen noch laufen. (mf)

Mittwoch, 5.08.2026, 15:18 Uhr
Manfred Fischer

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