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Energie & Management > Verbände - Der EnWG-Novelle müssen Taten folgen
Quelle: Fotolia / Rawpixel
Verbände

Der EnWG-Novelle müssen Taten folgen

Für die Verbände kann die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nur der erste Schritt sein. Nun müssten die geänderten Regelungen auch sinnvoll umgesetzt werden, hieß es.
„Mit der heute beschlossenen EnWG-Novelle erhält die Bundesnetzagentur deutlich mehr Verantwortung“, erklärte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Mehr Unabhängigkeit bedeute für die Behörde aber auch mehr Verantwortung. „Die Festlegungen insbesondere bei der Kostenregulierung werden entscheidend sein, ob den Netzbetreibern die Finanzierung der anstehenden Milliardeninvestitionen und die Transformation der Netze gelingen kann.“

Wichtig ist dem BDEW dabei eine Neuordnung der „Checks and Balances“. Nur mit ausgewogenen und überprüfbaren Entscheidungen entstehen nach Ansicht des Verbandes verlässliche Rahmenbedingungen, die für die Netzbetreiber dringend notwendig sind. Der neu zu gründenden „Großen Beschlusskammer“ werde hier eine wichtige Aufgabe zukommen.

Das sieht der Freistaat Bayern genauso, wertet es aber negativ. In der Großen Beschlusskammer habe der politisch ausgewählte und dem Weisungsrecht des Bundeswirtschaftsministers unterstehende Präsident der Bundesnetzagentur im Gegensatz zu den bisherigen Beschlusskammen Sitz und Stimme und entscheide bei Stimmengleichheit, beklagte Vizeministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Zudem werde die Mitbestimmung der Länder und der Landesregulierer abgeschafft. Daher prüfe Bayern weiter eine Klage in Karlsruhe.

BDEW: Mit dem Hochlauf des Wasserstoff-Netzes zügig beginnen

Mit der Novelle soll auch der Rahmen für das Wasserstoff-Kernnetz auf den Weg gebracht werden. Das ist laut dem BDEW ein starkes Signal. Andreae forderte, jetzt auch den Rahmen für die Leitungen vom Kernnetz zum Kunden (Verteilnetz) festzulegen.
 
 
Auch für „internationale Wasserstoffproduzenten und andere EU-Mitgliedsstaaten zeigt der Beschluss deutlich, dass Deutschland beim European Hydrogen Backbone vorangeht“, erklärte Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Gas

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigte sich ebenfalls über die beschlossenen Reglungen erfreut. Der Verband plädiert zudem, dass sich der Umbau der Gas- und Wasserstoffnetze klar an den Klimazielen orientieren muss. „Bis 2045 müssen unsere Netze fit für 100 Prozent Erneuerbare Gase sein“, betonte BEE-Präsidentin Simone Peter. Der BEE sieht zudem an einigen Stellen noch Änderungsbedarf. 

Bei Netzen und Speichern mehr mitreden lassen 

Die Aufnahme des Themas „Nutzen statt Abregeln“ ist aus Sicht des BEE begrüßenswert. Darüber hinaus sei es wichtig, Speicher und Netze zu entflechten. „Wasserstoffspeicher innerhalb der Netze zu errichten, wird nicht zu einem schnelleren Hochlauf der Wasserstoffspeicher-Wirtschaft führen. Die Netzbetreiber haben mit den entsprechenden bergbau- und genehmigungsrechtlichen Maßnahmen keine Erfahrung“, so Peter.

Die Vielzahl von Akteuren im Bereich der Netze und Speicher müsse sich nun auch bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff sowie des Szenariorahmens dazu wiederfinden. „Bisher sind lediglich die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und Betreiber von Wasserstoff-Transportnetzen damit betraut. Das ist zu einseitig“, kritisiert die BEE-Präsidentin.

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßt die verlängerte Netzentgeltbefreiung für Speicher und Elektrolyseure genauso wie der BEE. Projekte, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, sind damit befreit. Dies gibt nach Ansicht des BVES „mehr Investitionssicherheit, zumindest hinsichtlich der drohenden Netzentgeltbelastung“. Eine grundlegende Lösung sieht der BVES darin nicht. „Die jetzt gewonnenen drei Jahre sind bei den derzeitigen Projekt-Vorlaufzeiten schnell vorbei und greifen auch nicht für langfristige Speicherprojekte wie etwa für Pumpspeicher“, moniert Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. Es fehle weiter ein belastbarer Rechtsrahmen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) schlägt ähnliche Töne an: „Bedauerlich ist, dass sich der Bundestag nicht zu einer dauerhaften Entfristung durchringen konnte“, so Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig mit Blick auf die Stabilisierung des Stromnetzes durch Speicher. Stattdessen ermächtigt die Novelle die Bundesnetzagentur, eine künftige Regelung selbst festzulegen.

Vor dem Hintergrund der „missratenen Digitalisierung der Energiewende“ ist für den Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) das größte Manko des Beschlusses eine Ermächtigungsnorm, mit der die Regierung eine Verordnung erlassen kann, um sämtliche Speicher, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Kälteanlagen vom Internet zu trennen. „Diese mindestens eigentümliche Verordnungsermächtigung sorgt für weitere Verunsicherung, denn der Funktionsumfang der Geräte könnte drastisch eingeschränkt werden, ohne dass die Maßnahmen geeignet wären, Gefahren zu bannen“, kritisierte BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Hier gelte: Nach der Novelle ist vor der Novelle.

Freitag, 10.11.2023, 14:25 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Verbände - Der EnWG-Novelle müssen Taten folgen
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Der EnWG-Novelle müssen Taten folgen
Für die Verbände kann die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nur der erste Schritt sein. Nun müssten die geänderten Regelungen auch sinnvoll umgesetzt werden, hieß es.
„Mit der heute beschlossenen EnWG-Novelle erhält die Bundesnetzagentur deutlich mehr Verantwortung“, erklärte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Mehr Unabhängigkeit bedeute für die Behörde aber auch mehr Verantwortung. „Die Festlegungen insbesondere bei der Kostenregulierung werden entscheidend sein, ob den Netzbetreibern die Finanzierung der anstehenden Milliardeninvestitionen und die Transformation der Netze gelingen kann.“

Wichtig ist dem BDEW dabei eine Neuordnung der „Checks and Balances“. Nur mit ausgewogenen und überprüfbaren Entscheidungen entstehen nach Ansicht des Verbandes verlässliche Rahmenbedingungen, die für die Netzbetreiber dringend notwendig sind. Der neu zu gründenden „Großen Beschlusskammer“ werde hier eine wichtige Aufgabe zukommen.

Das sieht der Freistaat Bayern genauso, wertet es aber negativ. In der Großen Beschlusskammer habe der politisch ausgewählte und dem Weisungsrecht des Bundeswirtschaftsministers unterstehende Präsident der Bundesnetzagentur im Gegensatz zu den bisherigen Beschlusskammen Sitz und Stimme und entscheide bei Stimmengleichheit, beklagte Vizeministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Zudem werde die Mitbestimmung der Länder und der Landesregulierer abgeschafft. Daher prüfe Bayern weiter eine Klage in Karlsruhe.

BDEW: Mit dem Hochlauf des Wasserstoff-Netzes zügig beginnen

Mit der Novelle soll auch der Rahmen für das Wasserstoff-Kernnetz auf den Weg gebracht werden. Das ist laut dem BDEW ein starkes Signal. Andreae forderte, jetzt auch den Rahmen für die Leitungen vom Kernnetz zum Kunden (Verteilnetz) festzulegen.
 
 
Auch für „internationale Wasserstoffproduzenten und andere EU-Mitgliedsstaaten zeigt der Beschluss deutlich, dass Deutschland beim European Hydrogen Backbone vorangeht“, erklärte Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Gas

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigte sich ebenfalls über die beschlossenen Reglungen erfreut. Der Verband plädiert zudem, dass sich der Umbau der Gas- und Wasserstoffnetze klar an den Klimazielen orientieren muss. „Bis 2045 müssen unsere Netze fit für 100 Prozent Erneuerbare Gase sein“, betonte BEE-Präsidentin Simone Peter. Der BEE sieht zudem an einigen Stellen noch Änderungsbedarf. 

Bei Netzen und Speichern mehr mitreden lassen 

Die Aufnahme des Themas „Nutzen statt Abregeln“ ist aus Sicht des BEE begrüßenswert. Darüber hinaus sei es wichtig, Speicher und Netze zu entflechten. „Wasserstoffspeicher innerhalb der Netze zu errichten, wird nicht zu einem schnelleren Hochlauf der Wasserstoffspeicher-Wirtschaft führen. Die Netzbetreiber haben mit den entsprechenden bergbau- und genehmigungsrechtlichen Maßnahmen keine Erfahrung“, so Peter.

Die Vielzahl von Akteuren im Bereich der Netze und Speicher müsse sich nun auch bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff sowie des Szenariorahmens dazu wiederfinden. „Bisher sind lediglich die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und Betreiber von Wasserstoff-Transportnetzen damit betraut. Das ist zu einseitig“, kritisiert die BEE-Präsidentin.

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßt die verlängerte Netzentgeltbefreiung für Speicher und Elektrolyseure genauso wie der BEE. Projekte, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, sind damit befreit. Dies gibt nach Ansicht des BVES „mehr Investitionssicherheit, zumindest hinsichtlich der drohenden Netzentgeltbelastung“. Eine grundlegende Lösung sieht der BVES darin nicht. „Die jetzt gewonnenen drei Jahre sind bei den derzeitigen Projekt-Vorlaufzeiten schnell vorbei und greifen auch nicht für langfristige Speicherprojekte wie etwa für Pumpspeicher“, moniert Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. Es fehle weiter ein belastbarer Rechtsrahmen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) schlägt ähnliche Töne an: „Bedauerlich ist, dass sich der Bundestag nicht zu einer dauerhaften Entfristung durchringen konnte“, so Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig mit Blick auf die Stabilisierung des Stromnetzes durch Speicher. Stattdessen ermächtigt die Novelle die Bundesnetzagentur, eine künftige Regelung selbst festzulegen.

Vor dem Hintergrund der „missratenen Digitalisierung der Energiewende“ ist für den Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) das größte Manko des Beschlusses eine Ermächtigungsnorm, mit der die Regierung eine Verordnung erlassen kann, um sämtliche Speicher, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Kälteanlagen vom Internet zu trennen. „Diese mindestens eigentümliche Verordnungsermächtigung sorgt für weitere Verunsicherung, denn der Funktionsumfang der Geräte könnte drastisch eingeschränkt werden, ohne dass die Maßnahmen geeignet wären, Gefahren zu bannen“, kritisierte BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Hier gelte: Nach der Novelle ist vor der Novelle.

Freitag, 10.11.2023, 14:25 Uhr
Heidi Roider

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