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Energie & Management > Kohle - Das Braunkohlen-Paradies
Quelle: Shutterstock / rclassen
Kohle

Das Braunkohlen-Paradies

Braunkohle wird nach Ansicht des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft(FÖSM) weiter mit hohen Beträgen subventioniert.
Die Untersuchung im Auftrag der Umweltorganisation Green Planet Energy rechnet sehr unterschiedliche Kategorien staatlicher Zuwendungen und Sonderregelungen zusammen und kommt dabei auf Vergünstigungen im Wert von 1,7 Mrd.Euro im Jahr 2022. Davon sollen 1,2 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt kommen, 500 Millionen Euro gingen zu Lasten der Stromkunden.

Größter Posten in der Rechnung des Forums sind die unterschiedlichen Vergünstigungen nach dem Energiesteuergesetz. So zahlten bestimmte Verbraucher wie die energieintensive Industrie keine oder eine reduzierte Stromsteuer. Das betrifft allerdings auch Strom, der nicht aus Kohle, sondern aus Wind oder Wasserkraft erzeugt wird. Im Hinblick auf Kohle, die zur Wärmeerzeugung etwa in der Industrie eingesetzt wird, werde ein Steuersatz von 0,33 Euro pro Gigajoule erhoben. Dieser Steuersatz müsste nach Ansicht des FÖSM 1,98 Euro/GJ betragen, was dem vergleichbaren Steuersatz für Heizöl entsprechen würde.

Auch bei der Verwendung als Rohstoff in der Stromerzeugung werde Kohle geringer besteuert als andere, fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas. Insgesamt belaufe sich der Wert der Energiesteuervergünstigungen für 2022 auf 817 Mio. Euro. Hinzu komme, dass die Betreiber des Braunkohlebergbaus von der Förderabgabe, die von den Ländern erhoben werden kann, ganz oder teilweise freigestellt seien. Tatsächlich sahen die Länder davon ab, den Höchstsatz der Förderabgabe zu erheben und verzichteten so auf 233 Millionen Euro.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen seien die Braunkohleunternehmen außerdem von den Entgelten zur Wasserentnahme befreit. Die Kosten dieser Befreiung für die kommunalen Haushalte beliefen sich 2022 auf 14 Millionen Euro. Indirekt profitiere die Branche von der Förderung der Forschung zur Verbesserung der Kraftwerkstechnik und zur Erhöhung der Effizienz. Eine direkte Zuordnung sei zwar nicht möglich, aber man gehe davon aus, dass der Vorteil für die Braunkohle 5,5 Millionen Euro betrage.

Von Reservebetrieb und Gewinnabschöpfung profitiert

Die Stromkunden müssten dafür aufkommen, dass Kohlekraftwerke als Reserveanlagen bereitstünden. So würden Teile der Braunkohlekraftwerke in eine „Sicherheitsbereitschaft“ überführt und erhielten eine Kompensation für die dadurch entgangenen Gewinne. Dabei handele es sich um Zahlungen von jährlich 236 Millionen Euro „ohne konkrete Gegenleistungen der Kohleunternehmen“.

Im letzten Jahr hätten die Betreiber von der Gewinnabschöpfung nach dem Gesetz zur Strompreisbremse profitiert. Eine genaue Berechnung des geldwerten Vorteils aus der Strompreisbremse sei zwar erst möglich, wenn die tatsächlichen Erlöse von RWE bekannt seien. Für 2022 veranschlagt das Forum aber schon einmal 35 Millionen Euro.

Zu den verwerflichen Braunkohlehilfen zählen die Autoren der Studie auch die Rückstellungen, die die Betreiber der Kohlegruben zur Deckung der Folgekosten des Bergbaus bilden müssen und die Entschädigungszahlungen, die nicht zur Förderung, sondern zur Beendigung des Braunkohlebergbaus vereinbart wurden. Insgesamt sind dafür 4,35 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Zahlungen an die ostdeutsche Leag beginnen allerdings erst 2025. RWE habe nach der Ausstiegsvereinbarung im letzten Jahr 173 Millionen Euro erhalten, heißt es in der Studie. Die EU-Kommission prüfe noch, ob die vereinbarten Zahlungen angemessen seien. Nach Ansicht der Auftraggeber der Studie sind sie das nicht: „Die Entschädigungen in der jetzigen Form sind vor allem deswegen unangemessen hoch, weil die Braunkohleverstromung aufgrund steigender CO2-Kosten langfristig unwirtschaftlich ist“, sagt der Vorstand von Green Planet Energy, Nils Müller. Schließlich profitierten die Unternehmen auch davon, dass ihnen die Flächen nach dem Bergbaugesetz gegen Entschädigung abgetreten wurden.

Die Leag plant, ihre Flächen nach dem Ende des Kohlebergbaus für den Betrieb von Windrädern und PV-Anlagen zu nutzen. Das Unternehmen könne dadurch auf Flächen, die es „teilweise nach BBergG für den Abbau von Braunkohle erhalten hat, weiter wirtschaftliche Gewinne erzielen“.


 

Montag, 24.07.2023, 16:01 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Kohle - Das Braunkohlen-Paradies
Quelle: Shutterstock / rclassen
Kohle
Das Braunkohlen-Paradies
Braunkohle wird nach Ansicht des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft(FÖSM) weiter mit hohen Beträgen subventioniert.
Die Untersuchung im Auftrag der Umweltorganisation Green Planet Energy rechnet sehr unterschiedliche Kategorien staatlicher Zuwendungen und Sonderregelungen zusammen und kommt dabei auf Vergünstigungen im Wert von 1,7 Mrd.Euro im Jahr 2022. Davon sollen 1,2 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt kommen, 500 Millionen Euro gingen zu Lasten der Stromkunden.

Größter Posten in der Rechnung des Forums sind die unterschiedlichen Vergünstigungen nach dem Energiesteuergesetz. So zahlten bestimmte Verbraucher wie die energieintensive Industrie keine oder eine reduzierte Stromsteuer. Das betrifft allerdings auch Strom, der nicht aus Kohle, sondern aus Wind oder Wasserkraft erzeugt wird. Im Hinblick auf Kohle, die zur Wärmeerzeugung etwa in der Industrie eingesetzt wird, werde ein Steuersatz von 0,33 Euro pro Gigajoule erhoben. Dieser Steuersatz müsste nach Ansicht des FÖSM 1,98 Euro/GJ betragen, was dem vergleichbaren Steuersatz für Heizöl entsprechen würde.

Auch bei der Verwendung als Rohstoff in der Stromerzeugung werde Kohle geringer besteuert als andere, fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas. Insgesamt belaufe sich der Wert der Energiesteuervergünstigungen für 2022 auf 817 Mio. Euro. Hinzu komme, dass die Betreiber des Braunkohlebergbaus von der Förderabgabe, die von den Ländern erhoben werden kann, ganz oder teilweise freigestellt seien. Tatsächlich sahen die Länder davon ab, den Höchstsatz der Förderabgabe zu erheben und verzichteten so auf 233 Millionen Euro.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen seien die Braunkohleunternehmen außerdem von den Entgelten zur Wasserentnahme befreit. Die Kosten dieser Befreiung für die kommunalen Haushalte beliefen sich 2022 auf 14 Millionen Euro. Indirekt profitiere die Branche von der Förderung der Forschung zur Verbesserung der Kraftwerkstechnik und zur Erhöhung der Effizienz. Eine direkte Zuordnung sei zwar nicht möglich, aber man gehe davon aus, dass der Vorteil für die Braunkohle 5,5 Millionen Euro betrage.

Von Reservebetrieb und Gewinnabschöpfung profitiert

Die Stromkunden müssten dafür aufkommen, dass Kohlekraftwerke als Reserveanlagen bereitstünden. So würden Teile der Braunkohlekraftwerke in eine „Sicherheitsbereitschaft“ überführt und erhielten eine Kompensation für die dadurch entgangenen Gewinne. Dabei handele es sich um Zahlungen von jährlich 236 Millionen Euro „ohne konkrete Gegenleistungen der Kohleunternehmen“.

Im letzten Jahr hätten die Betreiber von der Gewinnabschöpfung nach dem Gesetz zur Strompreisbremse profitiert. Eine genaue Berechnung des geldwerten Vorteils aus der Strompreisbremse sei zwar erst möglich, wenn die tatsächlichen Erlöse von RWE bekannt seien. Für 2022 veranschlagt das Forum aber schon einmal 35 Millionen Euro.

Zu den verwerflichen Braunkohlehilfen zählen die Autoren der Studie auch die Rückstellungen, die die Betreiber der Kohlegruben zur Deckung der Folgekosten des Bergbaus bilden müssen und die Entschädigungszahlungen, die nicht zur Förderung, sondern zur Beendigung des Braunkohlebergbaus vereinbart wurden. Insgesamt sind dafür 4,35 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Zahlungen an die ostdeutsche Leag beginnen allerdings erst 2025. RWE habe nach der Ausstiegsvereinbarung im letzten Jahr 173 Millionen Euro erhalten, heißt es in der Studie. Die EU-Kommission prüfe noch, ob die vereinbarten Zahlungen angemessen seien. Nach Ansicht der Auftraggeber der Studie sind sie das nicht: „Die Entschädigungen in der jetzigen Form sind vor allem deswegen unangemessen hoch, weil die Braunkohleverstromung aufgrund steigender CO2-Kosten langfristig unwirtschaftlich ist“, sagt der Vorstand von Green Planet Energy, Nils Müller. Schließlich profitierten die Unternehmen auch davon, dass ihnen die Flächen nach dem Bergbaugesetz gegen Entschädigung abgetreten wurden.

Die Leag plant, ihre Flächen nach dem Ende des Kohlebergbaus für den Betrieb von Windrädern und PV-Anlagen zu nutzen. Das Unternehmen könne dadurch auf Flächen, die es „teilweise nach BBergG für den Abbau von Braunkohle erhalten hat, weiter wirtschaftliche Gewinne erzielen“.


 

Montag, 24.07.2023, 16:01 Uhr
Tom Weingärtner

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