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Die Bundesregierung will den CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne halten. Das soll Planungssicherheit schaffen.
Die Bundesregierung will den CO2-Preis im nationalen Brennstoffemissionshandel auch 2027 auf dem aktuellen Niveau halten. Dazu hat sie dem Bundestag den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vorgelegt. Nach Angaben der Bundesregierung soll der Preis wie bereits 2026 in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro je ausgestoßener Tonne Kohlendioxid liegen.
Mit der Änderung setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai 2026 um. Ziel sei es, Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte mehr Planungssicherheit zu geben.
Hintergrund ist die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr, des sogenannten EU-ETS 2, auf 2028. Das neue Handelssystem soll künftig die CO2-Emissionen insbesondere aus dem Gebäudesektor und dem Straßenverkehr erfassen.
Für das Übergangsjahr 2027 sieht das derzeit geltende BEHG eine andere Preisermittlung vor. Ohne die geplante Änderung müsste sich der CO2-Preis 2027 laut Gesetzentwurf aus dem schwankenden Durchschnittspreis der Versteigerungen im europäischen Emissionshandel EU-ETS 1 ergeben. Der nationale Preis würde damit nicht mehr in dem bislang vorgesehenen festen Korridor liegen. Die Bundesregierung will diese Übergangsregelung nun anpassen und den bisherigen Preisrahmen von 55 bis 65 Euro beibehalten.
Anpassung der Doppelbilanzierungsverordnung
Das BEHG bildet seit 2021 die Grundlage für die nationale CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmesektor. Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, müssen für die damit verbundenen Emissionen Zertifikate erwerben. Die Kosten werden in der Regel entlang der Lieferkette weitergegeben und können sich damit unter anderem auf die Preise für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auswirken.
Neben der Preisregelung enthält der Gesetzentwurf weitere Änderungen. Die Bundesregierung will demnach auch die Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) anpassen. Damit soll nach ihrer Darstellung ein sachgerechter Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen ermöglicht werden. (sh)
Mittwoch, 9.09.2026, 12:08 Uhr
Susanne Harmsen
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