Der Bundesrat hat am 9. Juli dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Das Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen (ZuG) wurde in der Länderkammer zurückgewiesen.
Da gegen das EEG kein Einspruch eingereicht wurde, konnte auf eine formelle Abstimmung im Bundesrat verzichtet werden. Das EEG wird nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und seiner Verkündigung im Bundesanzeiger voraussichtlich am 1. August in Kraft treten.„Das Gesetz wird vor allem für die Landwirtschaft und die Geothermie aber auch die Meeresenergien deutliche Verbesserungen
Freitag, 9.07.2004, 15:54 Uhr
Michael Pecka
© 2024 Energie & Management GmbH