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Die Bundesnetzagentur konsultiert die Verlängerung der „VOLKER“-Regelung bis Ende September 2027. Sie soll Kosten aus der Gaskrise weiterhin als volatile Kosten anerkennen.
Die Bundesnetzagentur will die Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“) bis zum 30.
September 2027 verlängern. Die Beschlusskammer 9 hat dazu ein Konsultationsverfahren eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 15.
August 2026 eingereicht werden.
Die bestehende Festlegung war im November 2022 als Reaktion auf die Gaskrise beschlossen worden. Sie ermöglicht es Gasnetzbetreibern, bestimmte krisenbedingte Kosten als volatile Kostenanteile anzuerkennen und dadurch zeitnah in der Regulierung zu berücksichtigen. Ohne eine Verlängerung würde die Regelung am 30.
September 2026 auslaufen.
Unterschiedliche GasbeschaffenheitIm Mittelpunkt der nun vorgesehenen Verlängerung stehen weiterhin Schäden, die durch den Transport von Erdgas entstehen können, das nicht den Qualitätsanforderungen des DVGW-Arbeitsblatts G
260 entspricht. Laut Beschlussentwurf betrifft dies insbesondere Gasimporte aus Frankreich, die während der Energiekrise zur Sicherung der Versorgung nach Deutschland geleitet wurden.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur können Schadensersatzforderungen einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten weiterhin als volatile Kosten anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Einspeisung des Gases zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erforderlich ist und die Netzbetreiber alle angemessenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen. Dazu gehört unter anderem, betroffene Anschlusskunden und Speicherbetreiber über die Gasbeschaffenheit zu informieren.
Zweite VerlängerungDie Bundesnetzagentur hatte den Zeitraum für berücksichtigungsfähige Gaseinspeisungen bereits im April 2024 vom 31.
März 2024 auf den 30.
September 2026 verlängert. Hintergrund war die Einschätzung, dass bis zur vollständigen Inbetriebnahme der geplanten LNG-Terminals weiterhin eine Versorgungslücke möglich sei. Mit der jetzt vorgeschlagenen zweiten Verlängerung sollen auch Schadensereignisse berücksichtigt werden, die aus Gaseinspeisungen bis zum Ende des Gaswirtschaftsjahres 2026/2027 resultieren.
Zur Begründung verweist die Beschlusskammer darauf, dass auch im Gaswirtschaftsjahr 2025/2026 weiterhin Gasmengen aus Frankreich nach Deutschland importiert worden seien. Nach Einschätzung der Behörde könnten diese Importe bis zum Abschluss des weiteren Ausbaus der LNG-Kapazitäten noch benötigt werden. Erst danach werde die Notwendigkeit entsprechender Lieferungen voraussichtlich entfallen.
Ausnahme wird konsultiertDie Regelung sei ausdrücklich als Ausnahmeregime ausgestaltet, betont die Bundesnetzagentur. Angesichts der Bedeutung der Versorgungssicherheit wolle die Beschlusskammer das Risiko möglicher Versorgungsengpässe möglichst gering halten. Gleichzeitig blieben die Netzbetreiber verpflichtet, Schäden bei Anschlusskunden nach Möglichkeit zu vermeiden.
Adressaten der Festlegung sind alle Gasnetzbetreiber, die der Anreizregulierung unterliegen und in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur sowie der Landesregulierungsbehörden von Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein fallen. Die Entscheidung soll nach Abschluss der Konsultation bis zum 30. September 2027 gelten. Stellungnahmen sind per E-Mail an Konsultation.BK9@BNetzA.de zu richten.
Der
Verlängerungsentwurf für VOLKER steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit.
(sh)
Dienstag, 21.07.2026, 11:05 Uhr
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