Bild: Photocase.com, Markus Imorde
Am 1. Dezember will die Bonner Behörde bekanntgeben, welche Steinkohlekraftwerke mit einem Volumen von 4.000 MW Leistung im kommenden Sommer vom Netz gehen müssen.
Auch wenn das Kohleausstiegsgesetz, offiziell Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG), noch nicht in Kraft ist, lässt sich die Bundesnetzagentur nicht aufhalten: Die Bonner Behörde hat die erste Ausschreibung zum Gebotstermin 1. September gestartet, mit der vor allem 4.000 MW Leistung von Steinkohlekraftwerken vom Netz gehen sollen. Auch kleinere Braunkohlemeiler mit bis zu 150 MW Leistung könne
Dienstag, 4.08.2020, 16:46 Uhr
Ralf Köpke
© 2024 Energie & Management GmbH