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Die Bundesregierung hat am 14. März das Gesetz über den Bundesbedarfsplan für den Netzausbau in den Bundestag eingebracht. Ziel ist der schnellere Ausbau dringend notwendiger Transportleitungen.
Mit dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) wird der Entwurf des Bundesbedarfsplans in ein Gesetz überführt. Dazu wird für die enthaltenen Netzausbauvorhaben entsprechend § 12e Absatz 4 EnWG die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf der identifizierten Trassen festgestellt. Um diese schneller realisieren zu können, soll es eine Verkürzung des Rechtswegs geben: Zukünfti
Donnerstag, 14.03.2013, 11:19 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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