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Energie & Management > Recht - Branchenverband ordnet Urteil zu Photovoltaik ein
Quelle: Shutterstock / sergign
Recht

Branchenverband ordnet Urteil zu Photovoltaik ein

Der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima (ZVSHK) erklärt, dass auch seine Handwerker Photovoltaikanlagen installieren dürfen. Anlass ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zur Werbung für Photovoltaikanlagen sorgt aus Sicht des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) für Klarheit über die Bedeutung qualifizierter Handwerksbetriebe. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass die Entscheidung nicht so verstanden werden dürfe, dass ausschließlich Dachdecker- und Elektrotechnikerbetriebe Photovoltaikanlagen installieren dürfen.

Nach Angaben des ZVSHK hatte das OLG Koblenz am 2. Juni 2026 entschieden, dass ein Betrieb ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht für die Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen werben darf. Das Gericht habe festgestellt, dass entsprechende Arbeiten wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerks sein können.

Welche weiteren Gewerke nach der Handwerksordnung sowie den Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen ebenfalls zur Ausführung solcher Arbeiten berechtigt sind, sei hingegen nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, betont der Verband.

Mehr Gewerke qualifiziert

Der ZVSHK warnt deshalb vor einer verkürzten Darstellung der Gerichtsentscheidung. Michael Kober, technischer Referent des Verbands, erklärt, der Eindruck, dass lediglich zwei Gewerke für Photovoltaik zuständig seien, werde der handwerksrechtlichen Realität nicht gerecht. So sei etwa das Klempnerhandwerk bei Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall ausdrücklich für entsprechende Tätigkeiten qualifiziert und berechtigt.

Auch das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk verfüge über entsprechende Qualifikationen, so der Verband. Die Ausbildungsverordnung für Anlagenmechaniker SHK umfasse nachhaltige Energie- und Wassernutzungssysteme sowie Wärmeerzeuger für Sonnenenergie und Anlagen zur solarunterstützten Heizung. Zudem seien in der Meisterprüfungsverordnung Anlagen zur Energiesammlung, Energieumwandlung und Energiespeicherung verankert.

Der Anschluss von Solarthermieanlagen gehöre eindeutig zum Tätigkeitsbereich des SHK-Handwerks. Photovoltaikanlagen könnten nach Darstellung des ZVSHK ebenfalls dazugehören, wenn sie in einem funktionalen Zusammenhang mit einer SHK-Hauptleistung stehen. Als Beispiele nennt der Verband Wärmepumpensysteme oder energetische Gesamtlösungen für Gebäude.

Gewerkeübergreifende Kooperation

In der Praxis hätten sich deshalb gewerkeübergreifende Kooperationen als rechtssicheres Modell etabliert. Laut ZVSHK wird derzeit eine Verbändevereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen überarbeitet. Der Verband sei dieser Vereinbarung bereits 2024 beigetreten. An der Aktualisierung arbeiteten neben den bisherigen Beteiligten weitere Gewerke und Berufsgenossenschaften mit.

Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, verweist auf die zunehmende Vernetzung verschiedener Gebäudetechnologien. „Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen und moderne Gebäudetechnik wachsen in der Praxis immer stärker zusammen“, sagte er. Deshalb komme es auf eine fachgerechte, sichere und rechtlich eindeutige Zusammenarbeit der qualifizierten Handwerksbetriebe an. (sh)

Dienstag, 21.07.2026, 13:52 Uhr
Susanne Harmsen
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Branchenverband ordnet Urteil zu Photovoltaik ein
Der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima (ZVSHK) erklärt, dass auch seine Handwerker Photovoltaikanlagen installieren dürfen. Anlass ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zur Werbung für Photovoltaikanlagen sorgt aus Sicht des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) für Klarheit über die Bedeutung qualifizierter Handwerksbetriebe. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass die Entscheidung nicht so verstanden werden dürfe, dass ausschließlich Dachdecker- und Elektrotechnikerbetriebe Photovoltaikanlagen installieren dürfen.

Nach Angaben des ZVSHK hatte das OLG Koblenz am 2. Juni 2026 entschieden, dass ein Betrieb ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht für die Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen werben darf. Das Gericht habe festgestellt, dass entsprechende Arbeiten wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerks sein können.

Welche weiteren Gewerke nach der Handwerksordnung sowie den Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen ebenfalls zur Ausführung solcher Arbeiten berechtigt sind, sei hingegen nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, betont der Verband.

Mehr Gewerke qualifiziert

Der ZVSHK warnt deshalb vor einer verkürzten Darstellung der Gerichtsentscheidung. Michael Kober, technischer Referent des Verbands, erklärt, der Eindruck, dass lediglich zwei Gewerke für Photovoltaik zuständig seien, werde der handwerksrechtlichen Realität nicht gerecht. So sei etwa das Klempnerhandwerk bei Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall ausdrücklich für entsprechende Tätigkeiten qualifiziert und berechtigt.

Auch das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk verfüge über entsprechende Qualifikationen, so der Verband. Die Ausbildungsverordnung für Anlagenmechaniker SHK umfasse nachhaltige Energie- und Wassernutzungssysteme sowie Wärmeerzeuger für Sonnenenergie und Anlagen zur solarunterstützten Heizung. Zudem seien in der Meisterprüfungsverordnung Anlagen zur Energiesammlung, Energieumwandlung und Energiespeicherung verankert.

Der Anschluss von Solarthermieanlagen gehöre eindeutig zum Tätigkeitsbereich des SHK-Handwerks. Photovoltaikanlagen könnten nach Darstellung des ZVSHK ebenfalls dazugehören, wenn sie in einem funktionalen Zusammenhang mit einer SHK-Hauptleistung stehen. Als Beispiele nennt der Verband Wärmepumpensysteme oder energetische Gesamtlösungen für Gebäude.

Gewerkeübergreifende Kooperation

In der Praxis hätten sich deshalb gewerkeübergreifende Kooperationen als rechtssicheres Modell etabliert. Laut ZVSHK wird derzeit eine Verbändevereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen überarbeitet. Der Verband sei dieser Vereinbarung bereits 2024 beigetreten. An der Aktualisierung arbeiteten neben den bisherigen Beteiligten weitere Gewerke und Berufsgenossenschaften mit.

Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, verweist auf die zunehmende Vernetzung verschiedener Gebäudetechnologien. „Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen und moderne Gebäudetechnik wachsen in der Praxis immer stärker zusammen“, sagte er. Deshalb komme es auf eine fachgerechte, sichere und rechtlich eindeutige Zusammenarbeit der qualifizierten Handwerksbetriebe an. (sh)

Dienstag, 21.07.2026, 13:52 Uhr
Susanne Harmsen

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