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Das Bundeswirtschaftsministerium will das KWKG bis 2035 verlängern und die Förderung neu ordnen. Branchenverbände fordern allerdings eine Laufzeit bis 2038 und höhere Fördersätze.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat Eckpunkte für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vorgelegt. Mehrere Branchenverbände unterstützen die Stoßrichtung des Papiers, fordern aber Änderungen bei Laufzeit und Investitionsbedingungen.
Der BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) verlangen eine längere Perspektive für die Förderung. Die geplante Verlängerung bis 2035 knüpft das Ministerium nach Angaben des BDEW an eine Teilnahme an einer KWK-Ausschreibung bis Ende 2031. Der BDEW fordert stattdessen eine Laufzeit bis 2038 und letzte Ausschreibungen bis Ende 2035. Auch der VKU spricht sich für eine Verlängerung bis mindestens 2038 aus. Damit würde das Auslaufen der Förderung mit dem geplanten Kohleausstieg zusammenfallen.
Der BDEW warnt zugleich davor, Kostensenkungen zum maßgeblichen Kriterium der Reform zu machen. Nach Auffassung des Verbandes muss die Novelle die Wirtschaftlichkeit neuer KWK-Anlagen berücksichtigen. Dabei verweist er auf die seit 2016 unveränderten Fördersätze. Der Verband fordert deshalb eine Anpassung an die Kostenentwicklung. Zudem müsse der Gesetzgeber den Wegfall der vermiedenen Netzentgelte berücksichtigen.
Investitionskosten rücken in den Fokus
Richtig ist laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, die Förderung stärker auf die ersten Betriebsjahre zu konzentrieren: „Das vorgesehene Stauchungsmodell bewerten wir im Grundsatz positiv: Kürzere Förderzeiträume bei höheren Fördersätzen passen zur künftigen Rolle von KWK-Anlagen. Sie werden ein erneuerbares Energiesystem flexibel absichern und deshalb seltener laufen. Umso wichtiger ist es, Investitionen schneller refinanzieren zu können.“
Auch der BDEW spricht sich dafür aus: „Das würde zusätzliche Anreize für einen flexibleren Einsatz von KWK-Anlagen als Partner der erneuerbaren Energien setzen und sie fit für die kommende Phase der Energiewende machen“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs kommt es für Liebing nun auf die Details an: „Die Förderung muss den gestiegenen Investitionskosten und den zusätzlichen Anforderungen eines flexiblen Anlagenbetriebs Rechnung tragen.“ Die bisherigen Vorschläge bildeten die Kostensteigerungen beim Anlagenbau aus Sicht des VKU noch nicht ausreichend ab. Auch eine stärkere Ausrichtung der Förderung an Marktpreissignalen dürfe Investitionen nicht verhindern.
Über die Förderung von Neuanlagen hinaus richtet der VKU den Blick auf bestehende KWK-Kapazitäten. Der Verband sieht diese durch den Wegfall vermiedener Netznutzungsentgelte und mögliche zusätzliche Belastungen aus der AgNes-Reform unter wirtschaftlichem Druck. Die Bedingungen für die Modernisierung bestehender Anlagen müssten deshalb so ausgestaltet werden, dass Investitionen weiterhin möglich bleiben. Die vorgesehene neue Systematik sollte kritisch auf ihre Praxistauglichkeit und Anreizwirkung überprüft werden.
Schnelle Umsetzung der KWKG-Novelle gefordert
Positiv bewertet der VKU hingegen die geplanten Regelungen zur Wasserstofffähigkeit von nach dem KWKG geförderten Anlagen. Damit wird ein langjähriges Hemmnis abgebaut und das KWKG an bestehende Regelungen des StromVKG (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz) angeglichen. Begrüßenswert ist laut VKU außerdem, dass Wärmespeicher und Wärmenetze weiterhin förderfähig bleiben. Für eine erfolgreiche KWKG-Novelle sieht der VKU aber hier weiteren Handlungsbedarf. Entsprechende Vorschläge enthalten die Empfehlungen im Evaluierungsbericht der Verbände VKU und AGFW.
„Auch Wärmenetze und Speicher werden durch die Novelle deutlich gestärkt“, kommentierte AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat. So soll laut dem AGFW die maximale Förderung je Wärmenetzprojekt von 50 auf 100 Millionen Euro steigen, das jährliche Budget für Wärme- und Kältenetze sowie Speicher von 150 auf 400 Millionen Euro. Zugleich wird das Förderverfahren durch die Rückkehr zur Inbetriebnahme als maßgeblichem Anknüpfungspunkt praxistauglicher und die Fördervoraussetzungen werden an die EED-Kriterien für effiziente Fernwärme angepasst.
Gleichzeitig bewertet auch der AGFW einige Punkte kritisch, insbesondere die weitere Begrenzung der förderfähigen Vollbenutzungsstunden, zusätzliche Anforderungen an Modernisierungen und die stärkere Einschränkung der Förderung bei niedrigen Strompreisen.
„Zusammen mit den schon beschlossenen oder zum Teil im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Reformpaketen im Strom- und Wärmesektor kann ein überarbeitetes KWKG in den kommenden Jahren Investitionen der Energiewirtschaft in Milliardenhöhe auslösen“, zeigt sich Andreae abschließend optimistisch. (hr)
Dienstag, 22.09.2026, 17:23 Uhr
Heidi Roider
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