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Verflüssigtes Biomethan, sogenanntes Bio-LNG, kann künftig auf die Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe angerechnet werden, hat die Bundesregierung beschlossen.
Die Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen kann künftig auch durch Inverkehrbringen von verflüssigtem Biomethan, auch Bio-LNG genannt, erfüllt werden. Das sieht eine vom Bundesumweltministerium eingebrachte und vom Bundeskabinett jetzt verabschiedete Änderungsverordnung zur Treibhausgasminderung im Kraftstoffsektor vor.Begrüßt wird die Neuregelung vom Biogasrat. Die bloße M
Mittwoch, 17.04.2019, 17:11 Uhr
Peter Focht
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