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Wohnungseigentümergemeinschaften sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs künftig als Verbraucher anzusehen.
Die Karlsruher Richter haben sich am 25. März mit der Frage beschäftigt, ob eine in einem Gaslieferungsvertrag enthaltene "formularmäßige Preisanpassungsklausel" bei ihrer Verwendung gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB standhält. Bei diesen Preisanpassungsklauseln ändert sich der Arbeitspreis für die Gaslieferung zu bestimmten Zeiten aussc
Mittwoch, 25.03.2015, 16:20 Uhr
Andreas Kögler
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