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Energie & Management > Klimaschutz - Berliner Senat will 5 Milliarden Euro investieren
Quelle: Fotolia / PhotographyByMK
Klimaschutz

Berliner Senat will 5 Milliarden Euro investieren

Der Stadtstaat will mit einem Sondervermögen von 5 Milliarden Euro Klimaschutzmaßnahmen finanzieren. Es soll in Gebäude, Energieversorgung inklusive Geothermie und Verkehr fließen.
Außerhalb des eigentlichen Landeshaushalts soll ein Sondervermögen in Höhe von 5 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen im Stadtstaat Berlin eingerichtet werden. Das beschloss die schwarz-rote Landesregierung am 25. Juli. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) legte die Grundzüge des Klima-Sondervermögens vor.

Die über Kredite finanzierten Mittel sollen in einzelne Maßnahmen im Gebäudesektor, in der Energieversorgung, der Mobilität sowie in der Wirtschaft investiert werden. Die Rückzahlung der Kredite soll 2030 beginnen und 2056 abgeschlossen sein.

Skepsis bei Opposition und Steuerzahlerbund

Werner Graf, Fraktionschef der neuerdings auf den Oppositionsbänken sitzenden Grünen im Abgeordnetenhaus, bezeichnete mehr Investitionen in Klimaschutz als „bitter notwendig“. Entscheidend sei aber, wofür das Geld ausgegeben wird. Die Projekte müssten auch schnell umsetzbar sein und nach ihrem Klimaschutz-Effekt priorisiert werden. So müssten die energetische Sanierung vorangebracht und gleichzeitig die Kosten für Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen bestmöglich abgefedert werden, um Mietsteigerungen zu verhindern, erklärte Graf.

Die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) sieht das vom Senat auf den Weg gebrachte Sondervermögen als nur einen von mehreren Bausteinen für mehr Klimaschutz. Allein die energetische Sanierung in Berlin werde einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag beanspruchen, meinte IHK-Präsident Sebastian Stietzel. „Ohne genügend Fachkräfte, effiziente Verwaltungsstrukturen, schlanke, schnelle und digitalisierte Planungs- und Genehmigungsprozesse können die ehrgeizigen Klimaschutzpläne nicht umgesetzt werden“, fügte Stietzel hinzu.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Berlin lehnte das Sondervermögen ab. Der Landesvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen Sonderschulden als „fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht“. Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet, noch sei er außergewöhnlich.

Sondervermögen und Schuldenbremse

Auf das Sondervermögen hatten sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Erklärtes Ziel ist, bei der Reduktion der klimaschädlichen CO2-Emissionen schneller voranzukommen. Denkbar ist demnach, dass die Summe 2026 auf bis zu 10 Milliarden Euro aufgestockt wird. Nach der erfolgten Beschlussfassung im Senat (Landesregierung) wird der Gesetzentwurf für das Sondervermögen zunächst im Abgeordnetenhaus weiter beraten. Bis Ende des Jahres könnte das Gesetz dort endgültig beschlossen werden.

Ob es am Ende verfassungsgemäß ist, wird von der Ausgestaltung abhängen. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbietet den Ländern grundsätzlich, ihre Haushalte durch die Aufnahme neuer Schulden auszugleichen. Diese sind für ein Sondervermögen dieses Ausmaßes zwingend nötig.

Der Senat beruft sich aber auf Ausnahmen des Grundgesetzes im Falle von „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Letzteres sehen CDU und SPD im Falle des Klimawandels gegeben. 

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) empfahl dem Abgeordnetenhaus, diese Notlage gleichzeitig ausdrücklich zu erklären. Die AfD-Fraktion sprach von "Mogelpackung", kündigte eine rechtliche Prüfung an und behielt sich eine Verfassungsklage vor.

​Geld in drei Probebohrungen

Unter anderem würde das Sondervermögen Geld für Geothermie-Nutzung frei machen. Insgesamt 13 potenzielle Standorte seien technisch-geologisch untersucht worden, sagte Umweltsenatorin Manja Schreiner (CDU) am 25. Juli. Drei Standorte, die für Probebohrungen infrage kommen, stünden inzwischen fest.

Erst dieser Tage hatte die Energie und Wasser Potsdam ihre erste, eigenfinanzierte Probebohrung im Stadtgebiet der benachbarten brandenburgischen Landeshauptstadt erfolgreich durchgeführt (wir berichteten).

Im Berliner Energiewendegesetz ist das Ziel festgeschrieben, die CO2-Emissionen der Hauptstadt bis 2030 um mindestens 70 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Spätestens bis 2045 sollen sie um mindestens 95 Prozent sinken. Dann wäre Berlin klimaneutral. Deutschland will wie Berlin bis 2045 so weit sein, die EU bis 2050.

Dienstag, 25.07.2023, 16:07 Uhr
Susanne Harmsen und dpa
Energie & Management > Klimaschutz - Berliner Senat will 5 Milliarden Euro investieren
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Berliner Senat will 5 Milliarden Euro investieren
Der Stadtstaat will mit einem Sondervermögen von 5 Milliarden Euro Klimaschutzmaßnahmen finanzieren. Es soll in Gebäude, Energieversorgung inklusive Geothermie und Verkehr fließen.
Außerhalb des eigentlichen Landeshaushalts soll ein Sondervermögen in Höhe von 5 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen im Stadtstaat Berlin eingerichtet werden. Das beschloss die schwarz-rote Landesregierung am 25. Juli. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) legte die Grundzüge des Klima-Sondervermögens vor.

Die über Kredite finanzierten Mittel sollen in einzelne Maßnahmen im Gebäudesektor, in der Energieversorgung, der Mobilität sowie in der Wirtschaft investiert werden. Die Rückzahlung der Kredite soll 2030 beginnen und 2056 abgeschlossen sein.

Skepsis bei Opposition und Steuerzahlerbund

Werner Graf, Fraktionschef der neuerdings auf den Oppositionsbänken sitzenden Grünen im Abgeordnetenhaus, bezeichnete mehr Investitionen in Klimaschutz als „bitter notwendig“. Entscheidend sei aber, wofür das Geld ausgegeben wird. Die Projekte müssten auch schnell umsetzbar sein und nach ihrem Klimaschutz-Effekt priorisiert werden. So müssten die energetische Sanierung vorangebracht und gleichzeitig die Kosten für Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen bestmöglich abgefedert werden, um Mietsteigerungen zu verhindern, erklärte Graf.

Die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) sieht das vom Senat auf den Weg gebrachte Sondervermögen als nur einen von mehreren Bausteinen für mehr Klimaschutz. Allein die energetische Sanierung in Berlin werde einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag beanspruchen, meinte IHK-Präsident Sebastian Stietzel. „Ohne genügend Fachkräfte, effiziente Verwaltungsstrukturen, schlanke, schnelle und digitalisierte Planungs- und Genehmigungsprozesse können die ehrgeizigen Klimaschutzpläne nicht umgesetzt werden“, fügte Stietzel hinzu.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Berlin lehnte das Sondervermögen ab. Der Landesvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen Sonderschulden als „fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht“. Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet, noch sei er außergewöhnlich.

Sondervermögen und Schuldenbremse

Auf das Sondervermögen hatten sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Erklärtes Ziel ist, bei der Reduktion der klimaschädlichen CO2-Emissionen schneller voranzukommen. Denkbar ist demnach, dass die Summe 2026 auf bis zu 10 Milliarden Euro aufgestockt wird. Nach der erfolgten Beschlussfassung im Senat (Landesregierung) wird der Gesetzentwurf für das Sondervermögen zunächst im Abgeordnetenhaus weiter beraten. Bis Ende des Jahres könnte das Gesetz dort endgültig beschlossen werden.

Ob es am Ende verfassungsgemäß ist, wird von der Ausgestaltung abhängen. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbietet den Ländern grundsätzlich, ihre Haushalte durch die Aufnahme neuer Schulden auszugleichen. Diese sind für ein Sondervermögen dieses Ausmaßes zwingend nötig.

Der Senat beruft sich aber auf Ausnahmen des Grundgesetzes im Falle von „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Letzteres sehen CDU und SPD im Falle des Klimawandels gegeben. 

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) empfahl dem Abgeordnetenhaus, diese Notlage gleichzeitig ausdrücklich zu erklären. Die AfD-Fraktion sprach von "Mogelpackung", kündigte eine rechtliche Prüfung an und behielt sich eine Verfassungsklage vor.

​Geld in drei Probebohrungen

Unter anderem würde das Sondervermögen Geld für Geothermie-Nutzung frei machen. Insgesamt 13 potenzielle Standorte seien technisch-geologisch untersucht worden, sagte Umweltsenatorin Manja Schreiner (CDU) am 25. Juli. Drei Standorte, die für Probebohrungen infrage kommen, stünden inzwischen fest.

Erst dieser Tage hatte die Energie und Wasser Potsdam ihre erste, eigenfinanzierte Probebohrung im Stadtgebiet der benachbarten brandenburgischen Landeshauptstadt erfolgreich durchgeführt (wir berichteten).

Im Berliner Energiewendegesetz ist das Ziel festgeschrieben, die CO2-Emissionen der Hauptstadt bis 2030 um mindestens 70 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Spätestens bis 2045 sollen sie um mindestens 95 Prozent sinken. Dann wäre Berlin klimaneutral. Deutschland will wie Berlin bis 2045 so weit sein, die EU bis 2050.

Dienstag, 25.07.2023, 16:07 Uhr
Susanne Harmsen und dpa

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