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Energie & Management > Regulierung - Behörde stellt Vorgehen beim Effizienzvergleich Strom dar
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Regulierung

Behörde stellt Vorgehen beim Effizienzvergleich Strom dar

Die Netzagentur hat ihre Präsentationen für Effizienzvergleich und Effizienzwerte der Strom-Verteilnetzbetreiber online gestellt. Darin enthalten: der vereinfachte Effizienzwert.
Für Verteilnetzbetreiber mit über 30.000 angeschlossenen Kunden besteht die Pflicht, an einem bundesweiten Effizienzvergleich teilzunehmen. Das Ergebnis des Effizienzvergleichs ist eine der Variablen in der Regulierungsformel, die bestimmen, wie hoch die Erlösobergrenzen ausfallen dürfen. Er ist jeweils vor Beginn einer Regulierungsperiode durchzuführen, und dient dazu, individuelle Effizienzwerte für die Netzbetreiber zu ermitteln. Ermittelte Ineffizienzen müssen während einer Regulierungsperiode vollständig abgebaut werden.

Am 21. September hatte die Bundesnetzagentur, die die Effizienzwerte ermittelt und bei länderübergreifenden Netzbetreibern die Erlösobergrenzen genehmigt, eine Branchenkonsultation zum Effizienzvergleich Strom für die vierte Regulierungsperiode durchgeführt. Darin hat sie den bisherigen Prozess sowie das Vorgehen zur Modellermittlung und –auswahl vorgestellt. Ihre Präsentationen dazu sind jetzt online. Die vierte fünfjährige Regulierungsperiode beginnt bei Strom am 1. Januar 2024. Bei Gas hat sie ein Jahr zuvor begonnen.

Das wird der Effizienzwert Strom im vereinfachten Verfahren

(Verteil-)Netzbetreiber mit weniger als 30.000 angeschlossenen Kunden können sich mit der Teilnahme am vereinfachten Verfahren (laut Paragraf 24 Anreizregulierungsverordnung - ARegV) für einen pauschal ermittelten Effizienzwert entscheiden. Er ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt aller Effizienzwerte aus der vorangegangenen Regulierungsperiode, hier also der dritten. Die Datenerhebung hierzu lief bis 2022.

Daraus ergibt sich für die vierte Regulierungsperiode bei Strom ein Effizienzwert von 97,01 Prozent. Strom-Verteilnetzbetreiber, die einen höheren Effizienzwert erzielen möchten, damit auch ihre jährliche Erlösobergrenze steigt, müssen sich dem normalen Effizienzvergleich unterziehen. In der demnächst auslaufenden dritten Regulierungsperiode beträgt der Effizienzwert im vereinfachten Verfahren 96,69 Prozent.

Die Präsentationen aus der Branchenkonsultation Effizienzvergleich stehen im Internet bereit. Die Konsultation läuft noch bis 20. Oktober.

Montag, 25.09.2023, 12:07 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regulierung - Behörde stellt Vorgehen beim Effizienzvergleich Strom dar
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Regulierung
Behörde stellt Vorgehen beim Effizienzvergleich Strom dar
Die Netzagentur hat ihre Präsentationen für Effizienzvergleich und Effizienzwerte der Strom-Verteilnetzbetreiber online gestellt. Darin enthalten: der vereinfachte Effizienzwert.
Für Verteilnetzbetreiber mit über 30.000 angeschlossenen Kunden besteht die Pflicht, an einem bundesweiten Effizienzvergleich teilzunehmen. Das Ergebnis des Effizienzvergleichs ist eine der Variablen in der Regulierungsformel, die bestimmen, wie hoch die Erlösobergrenzen ausfallen dürfen. Er ist jeweils vor Beginn einer Regulierungsperiode durchzuführen, und dient dazu, individuelle Effizienzwerte für die Netzbetreiber zu ermitteln. Ermittelte Ineffizienzen müssen während einer Regulierungsperiode vollständig abgebaut werden.

Am 21. September hatte die Bundesnetzagentur, die die Effizienzwerte ermittelt und bei länderübergreifenden Netzbetreibern die Erlösobergrenzen genehmigt, eine Branchenkonsultation zum Effizienzvergleich Strom für die vierte Regulierungsperiode durchgeführt. Darin hat sie den bisherigen Prozess sowie das Vorgehen zur Modellermittlung und –auswahl vorgestellt. Ihre Präsentationen dazu sind jetzt online. Die vierte fünfjährige Regulierungsperiode beginnt bei Strom am 1. Januar 2024. Bei Gas hat sie ein Jahr zuvor begonnen.

Das wird der Effizienzwert Strom im vereinfachten Verfahren

(Verteil-)Netzbetreiber mit weniger als 30.000 angeschlossenen Kunden können sich mit der Teilnahme am vereinfachten Verfahren (laut Paragraf 24 Anreizregulierungsverordnung - ARegV) für einen pauschal ermittelten Effizienzwert entscheiden. Er ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt aller Effizienzwerte aus der vorangegangenen Regulierungsperiode, hier also der dritten. Die Datenerhebung hierzu lief bis 2022.

Daraus ergibt sich für die vierte Regulierungsperiode bei Strom ein Effizienzwert von 97,01 Prozent. Strom-Verteilnetzbetreiber, die einen höheren Effizienzwert erzielen möchten, damit auch ihre jährliche Erlösobergrenze steigt, müssen sich dem normalen Effizienzvergleich unterziehen. In der demnächst auslaufenden dritten Regulierungsperiode beträgt der Effizienzwert im vereinfachten Verfahren 96,69 Prozent.

Die Präsentationen aus der Branchenkonsultation Effizienzvergleich stehen im Internet bereit. Die Konsultation läuft noch bis 20. Oktober.

Montag, 25.09.2023, 12:07 Uhr
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