E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Erdgas - Arbeiten an LNG-Leitung können weitergehen
Die Verlegearbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Quelle: Gascade
Erdgas

Arbeiten an LNG-Leitung können weitergehen

Kein Baustopp für die Arbeiten im Greifswalder Bodden im Zusammenhang mit Rügener LNG-Terminal. Das hat das oberste Verwaltungsgericht entschieden. 
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Eilanträge von zwei Umweltverbänden dagegen abgelehnt. Das teilte das oberste deutsche Verwaltungsgericht am 26. Januar mit (Az.: BVerwG 7 VR 1.24 und BVerwG 7 VR 2.24). Bei den noch ausstehenden Arbeiten handelt es sich lediglich um die Verfüllung des Pipelinegraben auf einer Länge von wenigen Kilometern. Die 50 Kilometer lange Leitung selbst ist so gut wie fertig.

Die Umweltschützer hatten sich dagegen gewandt, dass das Bergamt Stralsund die Arbeiten am Meeresboden an der LNG-Anbindungsleitung auch in den Monaten Januar und Februar erlaubt hatte. Sie hatten die Ausdehnung der Bauzeitvor allem wegen der bevorstehenden Laichsaison des Herings verhindern wollen. 

Die Eilanträge seien nach einer „summarischen Prüfung ihrer Erfolgsaussichten“ abgelehnt worden, teilte das Gericht mit. Die Klagen gegen den längeren Bauzeitraum seien voraussichtlich unbegründet. Verstöße gegen Naturschutzrecht seien derzeit nicht festzustellen. Die Planungsbehörden gingen außerdem zu Recht weiterhin von einer Krise der Gasversorgung aus. 

Die Pipeline soll das geplante LNG-Terminal in Mukran auf Rügen mit dem Ferngasnetz in Lubmin verbinden. Im Industriehafen von Mukran soll noch in diesem Winter das Regasifizierungsschiff „Transgas Power“ zum Einsatz kommen. Ein zweites, die jetzt noch in Lubmin stationierte „Neptun“ ist, soll im Frühjahr dazukommen. Sie haben zusammen eine Umwandlungskapazität von rund 13 Milliarden m3 jährlich.

Die Umweltverbände haben gegen die Errichtung und Betrieb der Ostsee-Anbindungsleitung geklagt. Über diese Klagen in der Hauptsache hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden. Erst kürzlich war ein Bürgerbegehren gegen das LNG-Projekt von der Kommune Sassnitz als nicht zulässig beurteilt und abgelehnt worden.

Freitag, 26.01.2024, 12:37 Uhr
Günter Drewnitzky / dpa
Energie & Management > Erdgas - Arbeiten an LNG-Leitung können weitergehen
Die Verlegearbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Quelle: Gascade
Erdgas
Arbeiten an LNG-Leitung können weitergehen
Kein Baustopp für die Arbeiten im Greifswalder Bodden im Zusammenhang mit Rügener LNG-Terminal. Das hat das oberste Verwaltungsgericht entschieden. 
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Eilanträge von zwei Umweltverbänden dagegen abgelehnt. Das teilte das oberste deutsche Verwaltungsgericht am 26. Januar mit (Az.: BVerwG 7 VR 1.24 und BVerwG 7 VR 2.24). Bei den noch ausstehenden Arbeiten handelt es sich lediglich um die Verfüllung des Pipelinegraben auf einer Länge von wenigen Kilometern. Die 50 Kilometer lange Leitung selbst ist so gut wie fertig.

Die Umweltschützer hatten sich dagegen gewandt, dass das Bergamt Stralsund die Arbeiten am Meeresboden an der LNG-Anbindungsleitung auch in den Monaten Januar und Februar erlaubt hatte. Sie hatten die Ausdehnung der Bauzeitvor allem wegen der bevorstehenden Laichsaison des Herings verhindern wollen. 

Die Eilanträge seien nach einer „summarischen Prüfung ihrer Erfolgsaussichten“ abgelehnt worden, teilte das Gericht mit. Die Klagen gegen den längeren Bauzeitraum seien voraussichtlich unbegründet. Verstöße gegen Naturschutzrecht seien derzeit nicht festzustellen. Die Planungsbehörden gingen außerdem zu Recht weiterhin von einer Krise der Gasversorgung aus. 

Die Pipeline soll das geplante LNG-Terminal in Mukran auf Rügen mit dem Ferngasnetz in Lubmin verbinden. Im Industriehafen von Mukran soll noch in diesem Winter das Regasifizierungsschiff „Transgas Power“ zum Einsatz kommen. Ein zweites, die jetzt noch in Lubmin stationierte „Neptun“ ist, soll im Frühjahr dazukommen. Sie haben zusammen eine Umwandlungskapazität von rund 13 Milliarden m3 jährlich.

Die Umweltverbände haben gegen die Errichtung und Betrieb der Ostsee-Anbindungsleitung geklagt. Über diese Klagen in der Hauptsache hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden. Erst kürzlich war ein Bürgerbegehren gegen das LNG-Projekt von der Kommune Sassnitz als nicht zulässig beurteilt und abgelehnt worden.

Freitag, 26.01.2024, 12:37 Uhr
Günter Drewnitzky / dpa

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.