Quelle: Georg Eble
Vor 20 Jahren wollte die Große Koalition den Offshore-Ausbau mit neuen Regeln für die Netzanschlusskosten voranbringen. Doch die Branche sah weiterhin Hürden für Investitionen.
In unserer Rubrik „E&M vor 20 Jahren“ blicken wir zurück auf den Herbst 2006. Damals verständigten sich CDU und SPD darauf, die Kosten für den Netzanschluss von Offshore-Windparks den Energieversorgern aufzuerlegen. Die Branche begrüßte den Vorstoß, warnte aber vor steigenden Anlagenkosten, ungeklärten Zuständigkeiten und fehlenden Investitionsanreizen. Auch die Frage, ob neue Stromtrassen als Freileitungen oder Erdkabel entstehen sollten, sorgte für Diskussionen.
Oktober 2006: Es kommt Bewegung in den Ausbau der für die Offshorewind-Nutzung notwendigen Stromnetze: Mitte Oktober verständigte sich in Berlin der Koalitionsausschuss von CDU und SPD, dass die Energieversorger die Kosten für den Netzanschluss der Offshore-Windparks zu tragen haben, mit deren Bau bis Ende 2011 begonnen wird. Bislang sollten die maritimen Windpark-Investoren als einzige Kraftwerksbetreiber hierzulande die Netzanschlusskosten selbst finanzieren.
Gleichzeitig einigten sich die Koalitionäre bei den Beratungen für das Ende Oktober vom Bundestag beschlossene Infrastruktur-Planungsbeschleunigungs-Gesetz darauf, dass die überregionalen Netzbetreiber Eon, RWE, Vattenfall und EnBW ihre in der so genannten dena-Netzstudie als notwendig ermittelten Höchstspannungstrassen als Freileitungen errichten können. Insbesondere das Bundesumweltministerium hatte in § 45b des Energiewirtschaftsgesetzes auf eine Erdkabelverlegung gedrängt.
Erdkabel kann es demnächst dennoch geben. Im Eckpunktpapier der Regierungsfraktionen heißt es: „Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für Erdkabel auf der 110 kV-Ebene wird im Energiewirtschaftsgesetz für Schleswig-Holstein, das nördliche Niedersachsen und das nördliche Mecklenburg-Vorpommern (jeweils für den Bereich zwischen Küstenlinie und dem nächstgelegenen Übertragungsnetz, maximal jedoch für eine Breite von 20 km) ermöglicht.„
Wie diese 20 km-Regelung in der Praxis aussehen soll, vermag Hermann Albers noch nicht abschätzen. Denn absehbar ist, dass die Leitungen zu den Netzanschlusspunkten wesentlich länger sind: “Soll die eine Hälfte in Erdkabel und die andere Freileitung gebaut werden„, fragt der Vizepräsident des Bundesverbandes WindEnergie (BWE).
Albers ist dennoch froh über den Kompromiss: „Die Politik hat damit ein Signal für die weitere Offshore-Windnutzung gesetzt.“ Wichtig sei dieses Signal auch in Hinblick auf die für das Jahr 2008 erwartete Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, da die Union die Einigung mitgetragen habe.
Den Kabelkompromiss bewertet Jan Rispens, Geschäftsführer der Windenergie-Agentur Bremerhaven/Bremen (WAB), als „einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung„, mit dem allerdings die Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windparks in den tieferen Gewässern vor den deutschen Küsten noch nicht erreicht wird. Durch den Wegfall der Netzanschlusskosten fallen nach WAB-Einschätzung etwa 30 % der Kosten für die Offshore-Windparks weg.
Die Abschätzung bestätigt Wolfgang Paulsen, Geschäftsführer des Offshore-Bürgerwindparks Butendiek: „Gemessen an den Preisen von 2004 könnten wir durch die Neuregelung an die 100 000 Euro auf der Netzseite sparen.“ Dieser Ersparnis werde allerdings durch die mittlerweile gestiegenen Preise für Windturbinen und Fundamente so gut wie aufgefressen. „Unter dem Strich läuft das auf ein Nullsummenspiel heraus„, meint Paulsen. WAB-Geschäftsführer Rispens sieht deshalb die Lösung in einem separaten Marktanreizprogramm für Offshore-Windkraft. Ihre Vorstellungen hatten sieben Windkraft-Organisationen, daurnter die WAB, Anfang Oktober Bundesumweltminister Gabriel übermittelt. Jan Rispens: „Wir brauchen eine weitere Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Offshore-Windenergie auf einem international üblichen und kostendeckenden Niveau.“
Sinn macht der sich abzeichnende Kabelkompromiss nach Einschätzung von Butendiek-Geschäftsführer Paulsen insbesondere für die Offshore-Projekte der Energieversorger: „Eon und Vattenfall können so die Netzausbaukosten auf die allgemeinen Entgelte umlegen. Die Politik hofft meines Erachtens, dass die Energieversorger endlich den Fuß von der Investitionsbremse nehmen und so endlich etwas beim Offshore-Ausbau passiert.„
Welche höheren Stromkosten mit dem Netzausbau für die Offshore-Windparks auf die Verbraucher zukommen, hängt vom Ausbaukonzept ab, sagt Experte Christian Schneller in der Bayreuther Zentrale von Eon Netz. In den Gutachten zur dena-Netzstudie sei für die Ausbauphase bis Mitte des nächsten Jahrzehnts ein Betrag von bis zu 5 Mrd. Euro errechnet worden.
Auch Schneller sieht „Bewegung“ in die bislang reichlich verknoteten Netzausbaufrage kommen, plädiert aber eindringlich für ein kostenminimierendes Gesamtkonzept, das alle maritimen Windfarmen in der Nordsee umfasst. Wenn die Politik den Offshore-Ausbau den Netzbetreibern auferlege, dann müsse Berlin aber auch die Kosten der Landanbindung als „nicht beeinflussbare Kosten„ bei der künftigen Anreizregulierung berücksichtigen. Probleme hat der Eon-Mann eher mit dem Erdkabel-Passus aus dem Eckpunktepapier. Nach § 21 des Energiewirtschaftsgesetzes seien die Netzbetreiber angehalten, die wirtschaftlich angemessene Lösung für neue Trassen zu wählen, so Schneller. Das seien eindeutig Freileitungen, die Eon Netz auch beispielsweise für neue 110 kV-Trassen in Schleswig-Holstein beantragt hat: „Wir halten uns an das Gesetz.“ Schneller lässt aber keinen Zweifel am Primat der Politik: „Wenn wir verpflichtet werden sollen, Erdkabel zu bauen, dann machen wir das.„
Erdkabel würde Marten Jensen, Geschäftsführer der mit drei Offshore-Windprojekten sowie einigen Erdkabel-Netzverstärkungen betrauten GEO mbH, gerne bauen, um mit seinen Vorhaben schneller voran zu kommen. Für ihn ist noch nicht absehbar, ob nach dem neuen Gesetz die Projektentwickler weiterhin für die schon geleistete Trassensicherung, das Projektmanagement oder die Bauausführung „ihrer“ Offshore-Leitungen zuständig bleiben: „Wenn all das per Gesetz in die Zuständigkeit der Netzbetreiber fallen soll, gehen auch die gesamten Planungen in ihre Hände über - mit dem Risiko, dass die Betreiber viel Zeit, wertvolle Assets und die Kontrolle über den Planungsprozess verlieren„, so Jensen.
Als Lösung schlägt der Nordfriese vor, dass die Projektträger ihre Netzanschluss-Investments direkt gewälzt bekommen (das heißt in Form einer Verzinsung oder eines Baukostenzuschusses).
Auf klare Regelungen für den Netzausbau setzt auch BWE-Vizepräsident Albers: „Nur mit dem eingeschlagenen Kurs hat die Politik die Chance, dass bis zum Jahr 2015 über 30 000 Megawatt Windkapazität an Land und 3 000 Megawatt auf See installiert sein können, die dann zusammen fast 15 Prozent des deutschen Stromverbrauchs decken.“
Samstag, 3.10.2026, 04:27 Uhr
Ralf Köpke
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