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Hersteller und Sachverständige müssen den Hocheffizienznachweis für neue BHKW, die seit Jahresanfang in Betrieb sind, mit neuen Wirkungsgrad-Referenzwerten berechnen.
Seit dem 1. Januar 2016 müssen für den Nachweis der Hocheffizienz neue harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme herangezogen werden. Denn die EU-Kommission hat am 12. Oktober 2015 - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - die EU-V
Dienstag, 23.02.2016, 16:44 Uhr
Markus Gailfuß und Michael Pecka
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