Donnerstag, 20.02.2003, 11:08 Uhr
Stellt ein Wasserversorger fest, dass die Beschaffenheit seines Trinkwassers von den Anforderungen der seit Jahresbeginn gültigen neuen Trinkwasserverordnung abweicht, so hat er dies unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden, das dann entscheidet, ob und wie die Wasserversorgung weitergeführt werden kann. Darauf weist der DVGW hin.