Montag, 22.06.2015, 09:13 Uhr
Läuft ein Strom- oder Gaskonzessionsvertrag aus und gerät eine Gemeinde in einen vertragslosen Zustand, besteht per Gesetz für ein Jahr die Pflicht des Altkonzessionärs zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Konzessionsabgaben fort. Was danach kommt, erläutern Astrid Meyer-Hetling und Dennis Tischmacher*.