Mittwoch, 29.12.2004, 13:33 Uhr
Das von der Europäischen Union ab 2007 geforderte gesellschaftsrechtliche Unbundling in den großen Strom- und Gasversorgungsunternehmen muss mit der ausstehenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Gleichwohl hat die RWE Rhein-Ruhr AG im Vorgriff darauf frühzeitig die zu erwartenden Anforderungen bei der organisatorischen Neuaufstellung des Konzerns institutionalisiert und seit über einem Jahr erfolgreich praktiziert. Erfahrungen damit beschreibt Hans-Dieter Erfkemper*.