Freitag, 30.08.2013, 11:00 Uhr
Die Antragsteller des Bürgerbegehrens "Energie- und Wasserversorgung Stuttgart", mit dem die Stadt Stuttgart spätestens Anfang 2014 zur Übernahme der Konzession und des Betriebs für Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmenetze verpflichtet werden soll, haben vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Abfuhr bekommen.