Donnerstag, 7.03.2002, 17:00 Uhr
Dem Rohrhersteller Isoplus Fernwärmetechnik ist es nach einer Entscheidung des Landgerichts München I nicht gestattet, über sein Überwachungssystem für Fernwärmeleitungen zu behaupten, „Isoplus-Komponenten seien mindestens gleichwertig gegenüber Brandes-Komponenten und/oder dies durch das MPA-Gutachten vom 4.10.2000 zu bestätigen“. Die „Fehllieferungen“, bei denen Brandes-Adern berechnet, aber Isoplus-Drähte eingebaut wurden, müssen nun offen gelegt werden.