Dienstag, 14.07.2015, 13:42 Uhr
Der Referentenentwurf zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sieht eine Anhebung der Förderung für eingespeisten KWK-Strom vor. Die bisherigen Zuschläge für KWK-Strom, der nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, entfallen bis auf wenige Ausnahmen.