Donnerstag, 22.10.2015, 15:51 Uhr
Das Energiewirtschaftsgesetz und das neue IT-Sicherheitsgesetz regeln, welche Sicherheitsanforderungen Energieversorger einhalten müssen. Nur wer sich angemessen schützt, haftet nicht für Schäden. Andreas Rieke* zeigt notwendige Schritte dazu.