Montag, 2.06.2008, 08:51 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird voraussichtlich am 16. Juli darüber entscheiden, ob Gasversorger gegenüber Zivilgerichten ihre Kalkulation offenlegen müssen, um die Berechtigung von Gaspreiserhöhungen nachzuweisen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Richter die Gasversorger dazu verpflichten.