Donnerstag, 26.01.2006, 17:14 Uhr
Der Europäische Gerichtshof sieht in der Steuerbefreiung für Rückstellungen, die Kernkraftwerks-Betreiber gebildet haben, keine staatlichen Beihilfen. Eine entsprechende Klage der Stadtwerke Schwäbisch Hall, Tübingen und Uelzen wurde damit in erster Instanz abgewiesen.