Mittwoch, 16.10.2013, 17:20 Uhr
Nach dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der Energie-Control Austria (E-Control) bescheinigt, von den Stromversorgern Angaben über Lieferungen an Kunden, diesbezügliche Mengen und Preise, ihre Strombeschaffungskosten sowie ihre Produkte für Kunden verlangen zu dürfen.