Donnerstag, 30.01.2014, 10:14 Uhr
Immer noch nehmen viel zu wenige Unternehmen die Möglichkeiten wahr, die der Gesetzgeber in Sachen Energieeffizienz eingerichtet hat. Bei einem Erstaudit im Rahmen einer Energieberatung können nicht nur Effizienzlücken, sondern auch mögliche Steuerrückerstattungen festgestellt werden.