Freitag, 19.01.2007, 14:41 Uhr
Die Bundesnetzagentur belässt es bei der bislang üblichen Praxis, dass die Übertragungsnetzbetreiber die Daten für die vorgesehene Windstromeinspeisung erst am Folgetag (Ex-Post) und nicht schon am Vortag veröffentlichen müssen.