Donnerstag, 26.10.2000, 11:39 Uhr
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, Francis Jacobs, stellt in einem Schlussantrag fest, dass es sich bei den Vergünstigungen, die das deutsche Stromeinspeisungsgesetz den Ökostrom-Erzeugern gewährt, um keine Beihilfen handelt. Das Gesetz, so heißt es in der Stellungnahme weiter, sei aber möglicherweise nicht mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs vereinbar.