Donnerstag, 13.05.2004, 08:48 Uhr
Für jeden vom EU-Emissionshandelssystem betroffenen Anlagenbetreiber stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten er hat, seine Interessen im Hinblick auf die Zuteilung der handelbaren Emissions-Berechtigungen geltend zu machen. Ulrich Ellinghaus und Peter Ebsen* erläutern die rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Festlegungen des nationalen Allokationsplans (NAP) und die daraus jeweils folgenden Zuteilungs-Entscheidungen vorzugehen.