Montag, 15.01.2007, 09:00 Uhr
Der gesetzlich verankerte Ausstieg aus der Kenenergie wird immer wieder in Frage gestellt. Dabei wird regelmäßig argumentiert, Deutschland stehe nach 2010 eine “Stromlücke” ins Haus, wenn es zu einem gesetzesgemäßen Abschalten von Atomkraftwerken komme und wenn zugleich am Klimaschutzziel für 2020 (-40 %) festgehalten werde; oder aber es werde dann ein Zubau von kohle- und gasgefeuerten Kraftwerken erforderlich sein, der mit den Klimaschutzzielen nicht vereinbar sei.