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Energie & Management > Kohle - Verwaltungsvereinbarung startet Hilfe für Kraftwerksstandorte
Quelle: Fotolia/jzehnder
Kohle

Verwaltungsvereinbarung startet Hilfe für Kraftwerksstandorte

Der Bund und die betroffenen Länder haben die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle unterzeichnet. Damit können nun auch die Strukturhilfen an die Kraftwerksstandorte fließen.
Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch Bund und Länder am 10. August unmittelbar in Kraft. Staatssekretär Ulrich Nußbaum sagte: „Die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle ist ein starkes Signal für die Regionen und die Menschen in den Steinkohlekraftwerksstandorten und für den Klimaschutz.“ Die Mittel könnten jetzt fließen und die Projekte starten. „Der Weg ist frei für einen nachhaltigen Strukturwandel“, kommentierte Nußbaum.
 
Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Einzelheiten der Gewährung der Strukturhilfen im Sinne des Kapitels 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Dieses sieht die Unterstützung für die strukturschwachen Steinkohlestandorte in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland sowie für die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land vor. Hierzu stehen insgesamt 1,09 Mrd. Euro bis 2038 zur Verfügung.

Der Bund hat bereits im Haushalt für 2021 Mittel eingestellt, damit die Fördermaßnahmen zügig begonnen werden können. Die Länder werden die nun zur Verfügung stehenden Mittel zum Großteil für Finanzhilfen verwenden. Damit können die Länder eigene Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur durchführen. Der Förderanteil des Bundes beträgt dabei bis zu 90 %.

Die weiteren Mittel sind für Projekte im Rahmen des Programms „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten“ (Stark) vorgesehen, mit dem nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Wirtschaftstransformation unterstützt werden.

Diese umfassen beispielsweise Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Aus- und Weiterbildung, die nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen, Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften, Stärkung unternehmerischen Handelns oder innovative Ansätze.

Die Website des Stark-Programms stellt zusätzliche Informationen bereit.

Dienstag, 10.08.2021, 13:23 Uhr
Susanne Harmsen
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Verwaltungsvereinbarung startet Hilfe für Kraftwerksstandorte
Der Bund und die betroffenen Länder haben die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle unterzeichnet. Damit können nun auch die Strukturhilfen an die Kraftwerksstandorte fließen.
Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch Bund und Länder am 10. August unmittelbar in Kraft. Staatssekretär Ulrich Nußbaum sagte: „Die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle ist ein starkes Signal für die Regionen und die Menschen in den Steinkohlekraftwerksstandorten und für den Klimaschutz.“ Die Mittel könnten jetzt fließen und die Projekte starten. „Der Weg ist frei für einen nachhaltigen Strukturwandel“, kommentierte Nußbaum.
 
Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Einzelheiten der Gewährung der Strukturhilfen im Sinne des Kapitels 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Dieses sieht die Unterstützung für die strukturschwachen Steinkohlestandorte in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland sowie für die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land vor. Hierzu stehen insgesamt 1,09 Mrd. Euro bis 2038 zur Verfügung.

Der Bund hat bereits im Haushalt für 2021 Mittel eingestellt, damit die Fördermaßnahmen zügig begonnen werden können. Die Länder werden die nun zur Verfügung stehenden Mittel zum Großteil für Finanzhilfen verwenden. Damit können die Länder eigene Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur durchführen. Der Förderanteil des Bundes beträgt dabei bis zu 90 %.

Die weiteren Mittel sind für Projekte im Rahmen des Programms „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten“ (Stark) vorgesehen, mit dem nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Wirtschaftstransformation unterstützt werden.

Diese umfassen beispielsweise Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Aus- und Weiterbildung, die nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen, Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften, Stärkung unternehmerischen Handelns oder innovative Ansätze.

Die Website des Stark-Programms stellt zusätzliche Informationen bereit.

Dienstag, 10.08.2021, 13:23 Uhr
Susanne Harmsen

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