Der Bund und die betroffenen Länder haben die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle unterzeichnet.
Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jetzt bekannt gegeben. Die Verwaltungsvereinbarung tritt demnach mit der Unterzeichnung unmittelbar in Kraft. Damit können nun auch die Strukturhilfen an die Standorte von Steinkohlekraftwerken fließen.
"Das ein starkes Signal für die Steinkohlekraftwerksstandorte und für den Klimaschutz", so Staatssekretär Ulrich Nußbaum. Die Vereinbarung regelt laut dem Ministerium die Einzelheiten der Gewährung der Strukturhilfen nach Kapitel 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Dieses sehe die Unterstützung für strukturschwache Standorte in den Bundesländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Saarland und die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land vor. Hierzu ständen insgesamt 1,09 Milliarden Euro bis 2038 zur Verfügung. Der Bund habe bereits im Haushalt für 2021 Mittel eingestellt, so Nußbaum weiter.
Sonntag, 1.08.2021, 11:59 Uhr
Marie Pfefferkorn
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