Das sächsische Justiz- und Europaministerium lässt die Arbeit des polnischen Braunkohle-Tagebaus Turow im Dreiländereck durch die Warschauer Umweltrechtskanzlei GFP unter Dariusz Golinski prüfen. Dies kündigte Ministerin Katja Meier (Grüne) am 22. September gegenüber der Presse an.
Nach einer einstweiligen Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai hätte die Arbeit im Tagebau bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung eingestellt werden müssen. Klägerinnen sind die Tschechische Republik und - als Streithelferin - die Europäische Kommission. Polen setzt sich aber über die Eilentscheidung bislang ausdrücklich hinweg und lässt den Tagebau weiter gewähren. Daher hat der EuGH am 20. September gegen die Republik ein Zwangsgeld von 500.000 Euro pro Tag angeordnet, bis die Bergbauaktivitäten eingestellt werden.
Warum einheimische Anwälte? "Es ist wichtig, dass die Bescheide und das Verfahren aus der Perspektive des polnischen Rechts unter die Lupe genommen werden", erklärte Katja Meier. "So sollen die Menschen in Sachsen und die betroffenen Kommunen für dieses, aber auch für künftige Verfahren juristische Argumente für transparente Umweltverfahren bekommen." Die Menschen in der Region Zittau, die sich für regionalen Umweltschutz und gegen die globale Klimakatastrophe engagierten, hätten diese Unterstützung verdient.
Das sächsische Justiz- und Europaministerium lässt die Arbeit des polnischen Braunkohle-Tagebaus Turow im Dreiländereck durch die Warschauer Umweltrechtskanzlei GFP unter Dariusz Golinski prüfen. Dies kündigte Ministerin Katja Meier (Grüne) am 22. September gegenüber der Presse an.
Nach einer einstweiligen Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai hätte die Arbeit im Tagebau bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung eingestellt werden müssen. Klägerinnen sind die Tschechische Republik und - als Streithelferin - die Europäische Kommission. Polen setzt sich aber über die Eilentscheidung bislang ausdrücklich hinweg und lässt den Tagebau weiter gewähren. Daher hat der EuGH am 20. September gegen die Republik ein Zwangsgeld von 500.000 Euro pro Tag angeordnet, bis die Bergbauaktivitäten eingestellt werden.
Warum einheimische Anwälte? "Es ist wichtig, dass die Bescheide und das Verfahren aus der Perspektive des polnischen Rechts unter die Lupe genommen werden", erklärte Katja Meier. "So sollen die Menschen in Sachsen und die betroffenen Kommunen für dieses, aber auch für künftige Verfahren juristische Argumente für transparente Umweltverfahren bekommen." Die Menschen in der Region Zittau, die sich für regionalen Umweltschutz und gegen die globale Klimakatastrophe engagierten, hätten diese Unterstützung verdient.