Bild: Eon
Das Vorgehen des Staats beim Atomausstieg lässt sich auf einen möglichen Kohleausstieg übertragen. Das zumindest befindet ein Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held.
Alte Kohlekraftwerke kann der Staat abschalten lassen, ohne dafür Entschädigung zu zahlen. Das besagt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held, das im Auftrag der Denkfabrik Agora Energiewende angefertigt wurde. Dem
Montag, 23.10.2017, 14:29 Uhr
Jonas Rosenberger
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