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Energie & Management > Stromnetz - Gutachten sieht Versorgungssicherheit nicht gefährdet
Quelle: E&M/Jonas Rosenberger
Stromnetz

Gutachten sieht Versorgungssicherheit nicht gefährdet

Die Energiewende lässt Fragen der Versorgungssicherheit aufkommen. Diese sind unbegründet, wie ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums nun festgestellt hat.
Die Versorgungssicherheit lässt sich unter anderem unterteilen in die Themen "Netz- und Systemsicherheit" und "Angemessenheit der Ressourcen", sprich die Frage nach dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage an den Strommärkten. Auf diesen Aspekt konzentriert sich ein Gutachten, das das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) zusammen mit den Beratungsunternehmen Concentec, R2B Energy Consulting und TEP Energy im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt hat. 

Als besten Indikator zur Bewertung der quantitativen Angemessenheit der Ressourcen erachten die Gutachter die sogenannte Lastausgleichswahrscheinlichkeit. Diese beschreibt die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Nachfrage mit dem vorhandenen Angebot in einem bestimmten Jahr gedeckt werden kann. Die Gutachter kommen in ihrer Modellierung zu dem Ergebnis, dass das kosteneffiziente Niveau der Lastausgleichswahrscheinlichkeit für Deutschland in allen untersuchten Szenarien bis 2030 eingehalten werden kann. Hierzulande vorhandene Reservekraftwerke sind dabei noch gar nicht berücksichtigt, könnten also gegebenenfalls zusätzlich zur Deckung der Nachfrage herangezogen werden. 

In allen untersuchten Szenarien bis 2030 sieht die Analyse die Angemessenheit der Ressourcen gewährleistet. Dies gelte auch im Falle eines hypothetischen Energy-Only-Marktes (Verzicht auf einen Kapazitätsmarkt) sowie bei einer über das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) hinausgehenden marktgetriebenen Stilllegung von Kohlekraftwerken. 
 
Projektbericht "Monitoring der Angemessenheit der 
Ressourcen an den europäischen Strommärkten".
Zum Öffnen bitte auf das Dokument klicken
Quelle: Fraunhofer ISI, TEP Energy GmbH, r2b energy consulting GmbH, Concentec GmbH

Die Studie kommt unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
  • Das deutsche und europäische Stromversorgungssystem weist aktuell Überkapazitäten auf.
  • Es wird angenommen, dass gegenüber 2020 KWK-Anlagen im Umfang von etwa 15.000 MW über zusätzliche Anreize des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) bis 2030 in Deutschland zugebaut werden. Darüber hinaus gibt es keinen weiteren rein marktgetriebenen Zubau an Gaskraftwerken in Deutschland. Im Modell werden zusätzlich rund 2.500 MW an Flexibilitätsoptionen für die Strommärkte erschlossen.
  • Im EU-Strombinnenmarkt bestehen erhebliche Ausgleichseffekte bei der Last und Einspeisung erneuerbarer Energien sowie bei ungeplanten Nichtverfügbarkeiten von Kraftwerken. Wenn jedes Land für sich allein seine Residuallast decken müsste, müssten entsprechend mehr konventionelle Kraftwerke oder Flexibilitätsoptionen zusätzlich errichtet werden.
  • Um die Angemessenheit der Ressourcen aufrechtzuerhalten, erfolgen 2030 in der Spitze notwendige Importe von bis zu 14.000 MW (Basisszenario) und 24.000 MW (Szenario mit ambitionierter, verstärkter Sektorkopplung). Die maximal nötigen Importe bleiben dabei deutlich unter den technisch möglichen Importkapazitäten von knapp 35.000 MW.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Bundeswirtschaftsministerium verpflichtet, fortlaufend ein Monitoring der Versorgungssicherheit durchzuführen. Das vorliegende Gutachten bildet ein wesentliches Element für dieses Monitoring im Bereich der europäischen Strommärkte.

Das Gutachten "Monitoring der Angemessenheit der Ressourcen an den europäischen Strommärkten" steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Download bereit. 

Montag, 9.08.2021, 15:10 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Stromnetz - Gutachten sieht Versorgungssicherheit nicht gefährdet
Quelle: E&M/Jonas Rosenberger
Stromnetz
Gutachten sieht Versorgungssicherheit nicht gefährdet
Die Energiewende lässt Fragen der Versorgungssicherheit aufkommen. Diese sind unbegründet, wie ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums nun festgestellt hat.
Die Versorgungssicherheit lässt sich unter anderem unterteilen in die Themen "Netz- und Systemsicherheit" und "Angemessenheit der Ressourcen", sprich die Frage nach dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage an den Strommärkten. Auf diesen Aspekt konzentriert sich ein Gutachten, das das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) zusammen mit den Beratungsunternehmen Concentec, R2B Energy Consulting und TEP Energy im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt hat. 

Als besten Indikator zur Bewertung der quantitativen Angemessenheit der Ressourcen erachten die Gutachter die sogenannte Lastausgleichswahrscheinlichkeit. Diese beschreibt die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Nachfrage mit dem vorhandenen Angebot in einem bestimmten Jahr gedeckt werden kann. Die Gutachter kommen in ihrer Modellierung zu dem Ergebnis, dass das kosteneffiziente Niveau der Lastausgleichswahrscheinlichkeit für Deutschland in allen untersuchten Szenarien bis 2030 eingehalten werden kann. Hierzulande vorhandene Reservekraftwerke sind dabei noch gar nicht berücksichtigt, könnten also gegebenenfalls zusätzlich zur Deckung der Nachfrage herangezogen werden. 

In allen untersuchten Szenarien bis 2030 sieht die Analyse die Angemessenheit der Ressourcen gewährleistet. Dies gelte auch im Falle eines hypothetischen Energy-Only-Marktes (Verzicht auf einen Kapazitätsmarkt) sowie bei einer über das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) hinausgehenden marktgetriebenen Stilllegung von Kohlekraftwerken. 
 
Projektbericht "Monitoring der Angemessenheit der 
Ressourcen an den europäischen Strommärkten".
Zum Öffnen bitte auf das Dokument klicken
Quelle: Fraunhofer ISI, TEP Energy GmbH, r2b energy consulting GmbH, Concentec GmbH

Die Studie kommt unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
  • Das deutsche und europäische Stromversorgungssystem weist aktuell Überkapazitäten auf.
  • Es wird angenommen, dass gegenüber 2020 KWK-Anlagen im Umfang von etwa 15.000 MW über zusätzliche Anreize des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) bis 2030 in Deutschland zugebaut werden. Darüber hinaus gibt es keinen weiteren rein marktgetriebenen Zubau an Gaskraftwerken in Deutschland. Im Modell werden zusätzlich rund 2.500 MW an Flexibilitätsoptionen für die Strommärkte erschlossen.
  • Im EU-Strombinnenmarkt bestehen erhebliche Ausgleichseffekte bei der Last und Einspeisung erneuerbarer Energien sowie bei ungeplanten Nichtverfügbarkeiten von Kraftwerken. Wenn jedes Land für sich allein seine Residuallast decken müsste, müssten entsprechend mehr konventionelle Kraftwerke oder Flexibilitätsoptionen zusätzlich errichtet werden.
  • Um die Angemessenheit der Ressourcen aufrechtzuerhalten, erfolgen 2030 in der Spitze notwendige Importe von bis zu 14.000 MW (Basisszenario) und 24.000 MW (Szenario mit ambitionierter, verstärkter Sektorkopplung). Die maximal nötigen Importe bleiben dabei deutlich unter den technisch möglichen Importkapazitäten von knapp 35.000 MW.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Bundeswirtschaftsministerium verpflichtet, fortlaufend ein Monitoring der Versorgungssicherheit durchzuführen. Das vorliegende Gutachten bildet ein wesentliches Element für dieses Monitoring im Bereich der europäischen Strommärkte.

Das Gutachten "Monitoring der Angemessenheit der Ressourcen an den europäischen Strommärkten" steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Download bereit. 

Montag, 9.08.2021, 15:10 Uhr
Davina Spohn

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