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Energie & Management > Kohlekraftwerke - Datteln 4: Uniper geht gegen Nichtzulassung der Revision vor
Kraftwerk Datteln 4, Quelle: Eon
Kohlekraftwerke

Datteln 4: Uniper geht gegen Nichtzulassung der Revision vor

Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster den aktuellen Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 als nicht rechtskonform eingestuft. Uniper will dagegen vorgehen.
„Die Wahl des Standortes für das Kraftwerk genügt nicht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen“, hatte es seitens des Gerichts geheißen. Eine Revision gegen das Urteil, das sich gegen die Stadt Datteln richtete, wurde nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung hat Uniper als Betreiber der Anlage aktuell Beschwerde eingelegt.

Über die muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Konkret hatte das OVG beanstandet, dass der Bebauungsplan der Stadt Datteln auf einer fehlerhaften Prüfung möglicher alternativer Standorte auf der Ebene der Regionalplanung beruhe. Die Stadt Datteln hat als unmittelbare Antragsgegnerin bereits Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Uniper war in den Verfahren als sogenannter Vorhabenträger beigeladen und kann damit ebenfalls gegen die Entscheidung vorgehen.

Sirpa-Helena Sormunen, Leiterin Recht und Compliance bei Uniper: „Nach Analyse der Urteilsbegründung ist für uns klar, dass die vom OVG in seinen Urteilen aufgeworfenen Fragen höchstrichterlicher Klärung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bedürfen. Uniper geht weiterhin von der Rechtmäßigkeit der dem Kraftwerk erteilten Genehmigung und der zugrunde liegenden Bebauungs- und Regionalplanung aus. Datteln 4 wird zuverlässig betrieben und versorgt unsere Kunden hocheffizient mit Strom und Wärme.“

Das Kraftwerk Datteln 4 wird seit 2020 auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2017 betrieben. Allerdings laufen auch gegen diese Genehmigung Klageverfahren vor dem OVG. Mit dem Bau des 1.100-MW-Blocks hatte noch der Eon-Konzern im Jahr 2007 begonnen. Vorgesehen war, dass er 2011 ans Netz gehen sollte. 2009 hatte das OVG den Bebauungsplan allerdings wegen fehlerhafter Abstände kassiert. Die Verwaltungsrichter urteilten damals, dass der Plan nicht mit dem Landesentwicklungsplan in NRW übereinstimme. Die Folge war, dass die Arbeiten an der Baustelle jahrelang stillstanden.

Die rot-grüne Landesregierung und die Stadt Datteln passten daraufhin ihre Planungen an. Probleme beim Bau und fehlerhafte Schweißnähte im Kessel verzögerten die Fertigstellung zudem. Datteln 4 ist das letzte in der Bundesrepublik ans Netz gegangene Kohlekraftwerk. Es soll bis 2038 in Betrieb bleiben, das Jahr, in dem Deutschland per Gesetz die Stromerzeugung mit Kohle beenden will.

Mittwoch, 13.10.2021, 15:12 Uhr
Günter Drewnitzky
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Kraftwerk Datteln 4, Quelle: Eon
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Datteln 4: Uniper geht gegen Nichtzulassung der Revision vor
Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster den aktuellen Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 als nicht rechtskonform eingestuft. Uniper will dagegen vorgehen.
„Die Wahl des Standortes für das Kraftwerk genügt nicht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen“, hatte es seitens des Gerichts geheißen. Eine Revision gegen das Urteil, das sich gegen die Stadt Datteln richtete, wurde nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung hat Uniper als Betreiber der Anlage aktuell Beschwerde eingelegt.

Über die muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Konkret hatte das OVG beanstandet, dass der Bebauungsplan der Stadt Datteln auf einer fehlerhaften Prüfung möglicher alternativer Standorte auf der Ebene der Regionalplanung beruhe. Die Stadt Datteln hat als unmittelbare Antragsgegnerin bereits Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Uniper war in den Verfahren als sogenannter Vorhabenträger beigeladen und kann damit ebenfalls gegen die Entscheidung vorgehen.

Sirpa-Helena Sormunen, Leiterin Recht und Compliance bei Uniper: „Nach Analyse der Urteilsbegründung ist für uns klar, dass die vom OVG in seinen Urteilen aufgeworfenen Fragen höchstrichterlicher Klärung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bedürfen. Uniper geht weiterhin von der Rechtmäßigkeit der dem Kraftwerk erteilten Genehmigung und der zugrunde liegenden Bebauungs- und Regionalplanung aus. Datteln 4 wird zuverlässig betrieben und versorgt unsere Kunden hocheffizient mit Strom und Wärme.“

Das Kraftwerk Datteln 4 wird seit 2020 auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2017 betrieben. Allerdings laufen auch gegen diese Genehmigung Klageverfahren vor dem OVG. Mit dem Bau des 1.100-MW-Blocks hatte noch der Eon-Konzern im Jahr 2007 begonnen. Vorgesehen war, dass er 2011 ans Netz gehen sollte. 2009 hatte das OVG den Bebauungsplan allerdings wegen fehlerhafter Abstände kassiert. Die Verwaltungsrichter urteilten damals, dass der Plan nicht mit dem Landesentwicklungsplan in NRW übereinstimme. Die Folge war, dass die Arbeiten an der Baustelle jahrelang stillstanden.

Die rot-grüne Landesregierung und die Stadt Datteln passten daraufhin ihre Planungen an. Probleme beim Bau und fehlerhafte Schweißnähte im Kessel verzögerten die Fertigstellung zudem. Datteln 4 ist das letzte in der Bundesrepublik ans Netz gegangene Kohlekraftwerk. Es soll bis 2038 in Betrieb bleiben, das Jahr, in dem Deutschland per Gesetz die Stromerzeugung mit Kohle beenden will.

Mittwoch, 13.10.2021, 15:12 Uhr
Günter Drewnitzky

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