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Energie & Management > Kernkraft - Union legt Gesetzentwurf für Laufzeitverlängerungen vor
Quelle: Shutterstock / hxdyl
Kernkraft

Union legt Gesetzentwurf für Laufzeitverlängerungen vor

Die Unionsfraktion im Bundestag hat mit einem Gesetzentwurf „zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung“ einen Weiterbetrieb der letzten drei deutschen Kernkraftwerke gefordert.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag sieht die Sicherheit der Energieversorgung aktuell vor großen Herausforderungen. Deshalb haben die Abgeordneten am 15. März einen Gesetzentwurf zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung vorgelegt. Das „Stromversorgungssicherungsgesetz – SVSG“ soll die Hebung aller Potenziale ermöglichen, um die aktuelle Energiekrise zu bewältigen, heißt es in dem Entwurf. Mit dem Gesetz solle neben dem Krisenmanagement für den laufenden Winter rechtzeitig auch für den darauffolgenden Winter vorgesorgt werden, heißt es zur Begründung des Gesetzesvorhabens.

Zu den geforderten Maßnahmen gehört sowohl ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien als auch die befristete Laufzeitverlängerung der drei noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke bis Ende 2024. Es bestehe ein hoher Bedarf an gesicherter Kraftwerksleistung, heißt es zur Begründung. Außerdem solle durch die Laufzeitverlängerung das Stromangebot erhöht und dadurch der Strompreis gesenkt werden. Der Weiterbetrieb trage darüber hinaus dazu bei, dass weniger Gas verstromt werde.

Strompreisentlastung für Unternehmen gefordert

 „Da die mittelfristige Entwicklung der Strompreise einen Anstieg erwarten lässt, sind weitere Entlastungen beim Strompreis geboten“, schreiben die Unionsabgeordneten. Daher solle mit dem Gesetzentwurf durch die befristete Absenkung der Stromsteuer ein Beitrag zur Entlastung, besonders auch für Wirtschaft und Mittelstand, geleistet werden. Private Haushalte sollen darüber hinaus über die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent für Stromlieferungen entlastet werden.

Durch die befristete Stromsteuersenkung ergäben sich dem Entwurf zufolge für den Bund geschätzte jährliche Steuermindereinnahmen im mittleren einstelligen Milliarden-Bereich, und durch die befristete Absenkung der Umsatzsteuer für Bund, Länder und Kommunen geschätzte jährliche Steuermindereinnahmen im unteren einstelligen Milliarden-Bereich.

Rechtlicher Rahmen für den Weiterbetrieb vorgeschlagen

Konkret soll das bisherige Enddatum für den Leistungsbetrieb von Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland auf den 31. Dezember 2024 verschoben werden, der Deutsche Bundestag solle bis spätestens zum 30. September 2024 über eine weitere Verlängerung der Befristung entscheiden. Die bisherige Verknüpfung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Reststrommengen solle aufgehoben werden, um die bestehenden Vereinbarungen zwischen den Kernkraftwerksbetreibern und der Bundesrepublik Deutschland nicht anzutasten.

Dafür soll die Ausnahme für das Ausbleiben der eigentlich 2019 durchzuführenden Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) verlängert und mit einem fixen Datum versehen werden, bis wann sie betriebsbegleitend abzuschließen ist. Ein sinkendes Sicherheitsniveau sei bei einem Weiterbetrieb über den 15. April 2023 hinaus nicht zu erwarten. Auch während der befristeten Laufzeitverlängerung obliege es den zuständigen Atomaufsichtsbehörden, die gesetzlich normierte Schadensvorsorge zu überwachen und zu gewährleisten.

Donnerstag, 16.03.2023, 14:56 Uhr
Susanne Harmsen
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Kernkraft
Union legt Gesetzentwurf für Laufzeitverlängerungen vor
Die Unionsfraktion im Bundestag hat mit einem Gesetzentwurf „zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung“ einen Weiterbetrieb der letzten drei deutschen Kernkraftwerke gefordert.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag sieht die Sicherheit der Energieversorgung aktuell vor großen Herausforderungen. Deshalb haben die Abgeordneten am 15. März einen Gesetzentwurf zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung vorgelegt. Das „Stromversorgungssicherungsgesetz – SVSG“ soll die Hebung aller Potenziale ermöglichen, um die aktuelle Energiekrise zu bewältigen, heißt es in dem Entwurf. Mit dem Gesetz solle neben dem Krisenmanagement für den laufenden Winter rechtzeitig auch für den darauffolgenden Winter vorgesorgt werden, heißt es zur Begründung des Gesetzesvorhabens.

Zu den geforderten Maßnahmen gehört sowohl ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien als auch die befristete Laufzeitverlängerung der drei noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke bis Ende 2024. Es bestehe ein hoher Bedarf an gesicherter Kraftwerksleistung, heißt es zur Begründung. Außerdem solle durch die Laufzeitverlängerung das Stromangebot erhöht und dadurch der Strompreis gesenkt werden. Der Weiterbetrieb trage darüber hinaus dazu bei, dass weniger Gas verstromt werde.

Strompreisentlastung für Unternehmen gefordert

 „Da die mittelfristige Entwicklung der Strompreise einen Anstieg erwarten lässt, sind weitere Entlastungen beim Strompreis geboten“, schreiben die Unionsabgeordneten. Daher solle mit dem Gesetzentwurf durch die befristete Absenkung der Stromsteuer ein Beitrag zur Entlastung, besonders auch für Wirtschaft und Mittelstand, geleistet werden. Private Haushalte sollen darüber hinaus über die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent für Stromlieferungen entlastet werden.

Durch die befristete Stromsteuersenkung ergäben sich dem Entwurf zufolge für den Bund geschätzte jährliche Steuermindereinnahmen im mittleren einstelligen Milliarden-Bereich, und durch die befristete Absenkung der Umsatzsteuer für Bund, Länder und Kommunen geschätzte jährliche Steuermindereinnahmen im unteren einstelligen Milliarden-Bereich.

Rechtlicher Rahmen für den Weiterbetrieb vorgeschlagen

Konkret soll das bisherige Enddatum für den Leistungsbetrieb von Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland auf den 31. Dezember 2024 verschoben werden, der Deutsche Bundestag solle bis spätestens zum 30. September 2024 über eine weitere Verlängerung der Befristung entscheiden. Die bisherige Verknüpfung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Reststrommengen solle aufgehoben werden, um die bestehenden Vereinbarungen zwischen den Kernkraftwerksbetreibern und der Bundesrepublik Deutschland nicht anzutasten.

Dafür soll die Ausnahme für das Ausbleiben der eigentlich 2019 durchzuführenden Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) verlängert und mit einem fixen Datum versehen werden, bis wann sie betriebsbegleitend abzuschließen ist. Ein sinkendes Sicherheitsniveau sei bei einem Weiterbetrieb über den 15. April 2023 hinaus nicht zu erwarten. Auch während der befristeten Laufzeitverlängerung obliege es den zuständigen Atomaufsichtsbehörden, die gesetzlich normierte Schadensvorsorge zu überwachen und zu gewährleisten.

Donnerstag, 16.03.2023, 14:56 Uhr
Susanne Harmsen

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