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Am 6. Dezember verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu Entschädigungsklagen der KKW-Betreiber. Die haben mehrere Klagen anhängig und halten sich noch bedeckt zu Rückzügen.
Eon, RWE und Vattenfall hatten nach der Entscheidung zum beschleunigten Atomausstieg in Folge des Supergaus von Fukushima das Bundesverfassungsgericht angerufen. „Wir klagen nicht gegen den Atomausstieg, der ist nicht Gegenstand der Klage, wie manchmal behauptet wird. Wir klagen auf Entschädigung wegen des Atomausstiegs“, sagte Eon-Konzernsprecher Carsten Thomsen-Bendixen am 5.
Montag, 5.12.2016, 13:02 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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